Die genauen Anforderungen an Datenschutz-Schulungen können je nach Land und Branche unterschiedlich sein. In der Europäischen Union gibt es jedoch einige Vorgaben, die für alle Unternehmen gelten, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Gemäß Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehört es zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen sicherzustellen, dass die Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, ihre Datenschutzpflichten zu erfüllen. Die Schulungen sollten entsprechend den spezifischen Aufgaben und Bedürfnissen der Mitarbeiter angepasst werden.
Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, sollten regelmäßig geschult werden. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, bei Änderungen der Datenschutzvorschriften oder bei der Einführung neuer Technologien oder Verfahren, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten auswirken, noch häufiger Schulungen durchzuführen.