DSGVO (EU)
revDSG (Schweiz)
Geltungsbereich
Gilt für Unternehmen mit Sitz in der EU sowie für nicht-ansässige Unternehmen, die personenbezogene Daten von in der EU lebenden Personen verarbeiten
Gilt für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sowie für nicht-ansässige Unternehmen, die personenbezogene Daten von in der Schweiz lebenden Personen verarbeiten
Persönliche Haftung
Bussen für Unternehmen
Einzelpersonen (z. B. Führungskräfte) können persönlich bestraft werden (bis zu 250.000 CHF)
Dokumentationspflicht
Verpflichtend für die meisten Organisationen
Verpflichtend für fast alle Unternehmen und Organisationen
Bussen
Bis zu 20 Millionen € oder 4% des weltweiten Umsatzes
Bis zu 250.000 CHF pro verantwortlicher Person
Halte alle geforderten Dokumente auf dem neuesten Stand - Unsere Plattform stellt sicher, dass du immer auf eine Anfrage des EDÖB vorbereitet bist - mit einer vollständigen, revisionssicheren Dokumentation, die du jederzeit zur Hand hast.
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Nach dem revDSG muss dein Team wissen, wie es mit Personendaten umzugehen hat. Unser digitales Training mit Zertifikat stellt sicher, dass deine Mitarbeiter:innen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen - und das mit minimalem Verwaltungsaufwand.
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Auf Basis deiner Anforderungen erhältst du ein individuelles Angebot aus unseren transparenten Preispaketen: Starter, Professional oder Enterprise.
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Unser Team aus Datenschutzexperten steht dir bei rechtlichen Fragen und technischen Anliegen jederzeit zur Seite.
Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, personenbezogene Daten rechtskonform zu verarbeiten, Transparenz zu gewährleisten und angemessene technische sowie organisatorische Maßnahmen (TOMs) umzusetzen.
Im Gegensatz zur DSGVO ist die Datenverarbeitung nach dem DSG generell erlaubt und bedarf keiner Genehmigung oder Zustimmung, sofern sie rechtmäßig erfolgt. Das schweizerische Datenschutzgesetz stellt strikte Anforderungen an die Bearbeitung von personenbezogenen Daten. Vor allem darf die Datenbearbeitung die Persönlichkeit der betroffenen Person nicht unzulässig verletzen (Art. 30 DSG).
Ein Datenschutzberater (wie ein externer DSB) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber in vielen Fällen dringend empfohlen, z. B. bei umfangreicher Datenverarbeitung, internationalen Datentransfers oder fehlendem internen Know-how.
Als heyData bieten wir dir genau das: einen erfahrenen, zertifizierten externen DSB, der dein Unternehmen absichert, ohne dass du interne Ressourcen aufbauen musst.
In solchen Fällen muss ein Vertreter in der EU benannt werden, wenn personenbezogene Daten von Personen in der EU betroffen sind. Ebenso muss ein Vertreter in der Schweiz ernannt werden, wenn ein ausländisches Unternehmen Daten in der Schweiz verarbeitet.
Nachfolgend werden die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) aufgeführt.
Zum Schluss sei noch bemerkt, dass trotz der Unterschiede zwischen der DSGVO und dem DSG, die Schweiz bemüht ist, ein Datenschutzniveau zu gewährleisten, das dem in der EU vergleichbar ist, um den freien Datenverkehr zwischen der Schweiz und der EU zu erleichtern. Die genauen Details und Unterschiede können sich jedoch je nach genauer Auslegung und Anwendung der Gesetze in bestimmten Situationen unterscheiden.
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Anders als Kanzleien bieten wir dir nicht nur Beratung, sondern auch Umsetzung und dauerhafte Begleitung – digital, effizient und skalierbar.
Und im Vergleich zu internen Lösungen brauchst du keine Schulungskosten, kein zusätzliches Personal und keine aufwendige interne Koordination.
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