Dein zuverlässiger Partner für revDSG-Compliance

Vermeide Bussen. Bleib konform.

Dein zuverlässiger Partner für revDSG-Compliance

Das neue Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) hat die Anforderungen erhöht - mit strengeren Regeln, klareren Verpflichtungen und persönlicher Haftung für Entscheidungsträger. heyData hilft dir, alle Anforderungen zu erfüllen - mit fachkundiger Unterstützung, smarten Tools und einem kostenlosen digitalen Compliance-Check.

Über 1.500 Unternehmen in ganz Europa vertrauen auf heyData

Warum die Umsetzung des revDSG entscheidend für Unternehmen ist

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Erhöhte individuelle Haftung

Alle verantwortlichen Personen eines Unternehmens können persönlich für die Nichteinhaltung verantwortlich gehalten werden (Bussen bis zu 250.000 CHF).

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Strengere Dokumentation

Der Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) kann jederzeit detaillierte Unterlagen verlangen (z. B. wenn ein Verstoß vermutet wird).

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Verpflichtende Transparenz

Unternehmen müssen klare und vollständige Informationen darüber bereitstellen, wie Personendaten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

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Neue Regeln für Datenübertragungen ins Ausland

Personendaten, die ins Ausland gesendet werden (z. B. an US-amerikanische Cloud-Anbieter), müssen durch Sicherheitsvorkehrungen wie SCCs und dokumentierte Risikobewertungen geschützt werden.

Wie unterscheidet sich das revDSG von der DSGVO?

DSGVO (EU)

Geltungs­bereich

Gilt für Unternehmen mit Sitz in der EU sowie für nicht-ansässige Unternehmen, die personenbezogene Daten von in der EU lebenden Personen verarbeiten

Persönliche Haftung

Bussen für Unternehmen

Dokumentationspflicht

Verpflichtend für die meisten Organisationen

Bussen

Bis zu 20 Millionen € oder 4% des weltweiten Umsatzes

Was in unserer revDSG-Lösung enthalten ist

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Zentralisierte Unterlagen für lückenlose revDSG-Compliance

Halte alle geforderten Dokumente auf dem neuesten Stand - Unsere Plattform stellt sicher, dass du immer auf eine Anfrage des EDÖB vorbereitet bist - mit einer vollständigen, revisionssicheren Dokumentation, die du jederzeit zur Hand hast.

Alle Dienstleister VRM heyData

Auftragsmanagement und Überwachung leicht gemacht

Bleibe bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern gesetzeskonform - ob in der Schweiz, der EU oder auf der ganzen Welt. Wir helfen dir bei der Erstellung, Verwaltung und Überwachung rechtsgültiger Auftragsverarbeitungsverträge.

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Stärke dein Team im verantwortungsvollen Datenumgang

Nach dem revDSG muss dein Team wissen, wie es mit Personendaten umzugehen hat. Unser digitales Training mit Zertifikat stellt sicher, dass deine Mitarbeiter:innen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen - und das mit minimalem Verwaltungsaufwand.

Höre es von unseren Kunden

"heyData hat uns mit ihrer digitalen Software-Lösung und Fachkompetenz überzeugt. Wie auch wir ist heyData digitaler Vorreiter in einer eher traditionellen und wenig digitalen Industrie. heyData ist ein starker Partner für die BRZ-Gruppe."

Markus Schobert

Leiter Kundenservice bei BRZ Gruppe

"heyData ist eine große Hilfe für uns und macht das Thema Datenschutz wirklich einfach. Mit dem digitalen Audit, den Online-Trainings und dem Kundensupport sind wir sehr zufrieden."

Leonard von Kleist

CTO und Co-Founder bei Hive Technologies GmbH

"Ich schätze diese Funktion für ihre Fähigkeit, die Bewertung von Lieferantenrisiken zu vereinfachen. Es ist ein unverzichtbares Werkzeug für jeden, der sich mit Datenkonformität in der Europäischen Union und der Schweiz befasst."

Jan Stephan

Head of Legal Affairs bei Learnship

“Als Kunde haben wir nur gute Erfahrungen mit dem Support und der Kommunikation von heyData gemacht. Fragen wurden ausführlich beantwortet, die Antworten kamen immer prompt und auch der persönliche 1-1-Support ist kein Problem.“

Roman Georgi

Director Of Customer Support bei AMBOSS

"Was heyData auszeichnet, ist die Reaktionsfähigkeit und die schnelle Umsetzung."

Sandra Scherzer

Rechtsabteilung bei Bioland

“Wir werden von heyData immer kompetent und zeitnah beraten und konnten bisher zu jeder Fragestellung in Bezug auf die DSGVO bzw. Datenschutz allgemein eine zufriedenstellende Lösung finden.”

Nikolai

CTO bei Instaffo GmbH

Bist du bereit, revDSG-Compliance zu vereinfachen?

So funktioniert's: Dein Leitfaden zur revDSG-Compliance

1

Lerne uns kennen

Vereinbare ein kostenloses Beratungsgespräch, um die spezifischen revDSG-Anforderungen deines Unternehmens zu besprechen – unverbindlich und informativ.

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Erhalte ein maßgeschneidertes Angebot

Auf Basis deiner Anforderungen erhältst du ein individuelles Angebot aus unseren transparenten Preispaketen: Starter, Professional oder Enterprise.

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Führe dein digitales Audit durch

Unser digitales Audit führt dich Schritt für Schritt und ohne juristischen Fachjargon durch alle revDSG-relevanten Bereiche deines Unternehmens.

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Verlass dich auf unseren Experten-Support

Unser Team aus Datenschutzexperten steht dir bei rechtlichen Fragen und technischen Anliegen jederzeit zur Seite.

FAQ

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, personenbezogene Daten rechtskonform zu verarbeiten, Transparenz zu gewährleisten und angemessene technische sowie organisatorische Maßnahmen (TOMs) umzusetzen.

  • Wichtig: Auch Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Daten von Personen in der Schweiz verarbeiten, sind betroffen. Verstöße können zu Bußgeldern und Reputationsschäden führen – sowohl für Unternehmen als auch für verantwortliche Personen.

Im Gegensatz zur DSGVO ist die Datenverarbeitung nach dem DSG generell erlaubt und bedarf keiner Genehmigung oder Zustimmung, sofern sie rechtmäßig erfolgt. Das schweizerische Datenschutzgesetz stellt strikte Anforderungen an die Bearbeitung von personenbezogenen Daten. Vor allem darf die Datenbearbeitung die Persönlichkeit der betroffenen Person nicht unzulässig verletzen (Art. 30 DSG).

Ein Datenschutzberater (wie ein externer DSB) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber in vielen Fällen dringend empfohlen, z. B. bei umfangreicher Datenverarbeitung, internationalen Datentransfers oder fehlendem internen Know-how.
Als heyData bieten wir dir genau das: einen erfahrenen, zertifizierten externen DSB, der dein Unternehmen absichert, ohne dass du interne Ressourcen aufbauen musst.

In solchen Fällen muss ein Vertreter in der EU benannt werden, wenn personenbezogene Daten von Personen in der EU betroffen sind. Ebenso muss ein Vertreter in der Schweiz ernannt werden, wenn ein ausländisches Unternehmen Daten in der Schweiz verarbeitet.

Nachfolgend werden die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) aufgeführt.

  • Geltungsbereich: Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind, sowie für Unternehmen außerhalb der EU, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder das Verhalten von EU-Bürgern überwachen. Das DSG gilt analog nur für Unternehmen, die in der Schweiz ansässig sind oder Daten von Personen in der Schweiz verarbeiten.
  • Datenschutzbeauftragter: Die DSGVO verlangt von Unternehmen, die bestimmte Arten von Datenverarbeitung durchführen, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Das DSG hat keine explizite Anforderung für einen Datenschutzbeauftragten, obwohl es empfiehlt, dass Organisationen, die regelmäßig Personendaten verarbeiten, einen ernennen.
  • Rechte der betroffenen Personen: Beide Gesetze gewähren den betroffenen Personen ähnliche Rechte, einschließlich des Rechts auf Zugang, Berichtigung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung.
  • Einwilligung: Bei beiden Gesetzen ist eine informierte, spezifische, freiwillige und unmissverständliche Einwilligung als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten möglich, wobei sowohl das DSG als auch die DSGVO besondere Anforderungen an die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten stellen.
  • Datentransfer außerhalb der Schweiz/EU: Beide Gesetze enthalten Vorschriften für den Transfer personenbezogener Daten außerhalb der Schweiz bzw. der EU. Die Länder, in die Personendaten auf Grundlage von Angemessenheitsbeschlüssen übermittelt werden dürfen, können jedoch voneinander abweichen, wobei beide Gesetze Standardvertragsklauseln als Instrument der Datenübermittlung vorsehen.

Zum Schluss sei noch bemerkt, dass trotz der Unterschiede zwischen der DSGVO und dem DSG, die Schweiz bemüht ist, ein Datenschutzniveau zu gewährleisten, das dem in der EU vergleichbar ist, um den freien Datenverkehr zwischen der Schweiz und der EU zu erleichtern. Die genauen Details und Unterschiede können sich jedoch je nach genauer Auslegung und Anwendung der Gesetze in bestimmten Situationen unterscheiden.

Wir begleiten dich vollumfänglich durch alle Anforderungen des revDSG:

  • Durchführung einer Risikoanalyse & initiales Datenschutz-Audit
  • Erstellung & Pflege aller rechtlich notwendigen Dokumente (Richtlinien, VVT, TOMs etc.)
  • Schulungen für Mitarbeitende 
  • Kommunikation mit Datenschutzbehörden
  • Laufende Compliance-Updates bei Gesetzesänderungen
  • Persönliche Beratung durch unsere spezialisierten Anwälte

Anders als Kanzleien bieten wir dir nicht nur Beratung, sondern auch Umsetzung und dauerhafte Begleitung – digital, effizient und skalierbar.
Und im Vergleich zu internen Lösungen brauchst du keine Schulungskosten, kein zusätzliches Personal und keine aufwendige interne Koordination.

Ja. Ob IT-Dienstleister, E-Commerce, SaaS, Gesundheitswesen oder Produktion – wir passen unsere Dokumente, Empfehlungen und Vorgehensweise an dein Geschäftsmodell an.