revDSG-Compliance, automatisiert

heyData hilft euch, die Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes laufend zu erfüllen – mit geführter Software, zertifizierten Datenschutzexperten und Dokumentation, die im Ernstfall bereitliegt.
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WAS IST INBEGRIFFEN?
Ausgezeichnet für hervorragende Kundenbewertungen.
DATENSCHUTZ, DER SKALIERT

Compliance braucht Vertrauen.

2.500+
Unternehmen vertrauen heyData in DACH und der EU
DACH-Fokus
für Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance
Ø24h
Expert:innen-Reaktionszeit
Laufende Updates
statt einmaliger Dokumentenablage
DAS KENNT IHR

Das revDSG gilt. Aber ist euer Setup bereit?

Viele Unternehmen wissen, dass sie handeln müssen. Schwieriger ist die Frage: Was fehlt konkret, wer kümmert sich darum und wie bleibt alles aktuell?

Persönliche Bussen sind möglich

Das revDSG kann Bussen von bis zu CHF 250’000 gegen natürliche Personen vorgesehen. Ohne saubere Dokumentation wird es schwer, Entscheidungen und Sorgfalt nachzuweisen.

Das Bearbeitungsverzeichnis ist oft veraltet

Art. 12 revDSG verlangt ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten. Eine alte Tabelle reicht dafür selten aus, wenn Prozesse, Tools und Datenflüsse laufend wechseln.

Datenpannen brauchen klare Abläufe

Bei einer Verletzung der Datensicherheit muss schnell entschieden, dokumentiert und gegebenenfalls der EDÖB informiert werden. Ohne Prozess wird aus einem Vorfall schnell Stress.

Was heyData für eure revDSG-Compliance abdeckt

Von der ersten Dokumentation bis zum laufenden Betrieb: Die wichtigsten Datenschutzpflichten werden in einem System gebündelt.
Bereits im Einsatz bei
ERFASSUNG

Bearbeitungsverzeichnis

Geführte Workflows helfen euch, Bearbeitungstätigkeiten strukturiert zu erfassen und aktuell zu halten.

Art. 12 revDSG
Pflichtdokumentation
TOMS

TOM-Dokumentation

Technische und organisatorische Maßnahmen werden nachvollziehbar erfasst, bewertet und dokumentiert.

Art. 8 revDSG
TOMs
Risikoanalyse

DSFA-Prüfung

Die Plattform unterstützt euch dabei, zu erkennen, wann eine Datenschutz-Folgeabschätzung relevant wird und wie ihr sie dokumentiert.

Art. 22 revDSG
DSFA
Auskunft

Datenschutzerklärung & Betroffenenrechte

Erstellt passende Datenschutzhinweise und bearbeitet Auskunfts-, Lösch- oder Berichtigungsanfragen strukturiert.

Art. 25-27 revDSG
Löschung
VORFALLMANAGEMENT

Incident Response

Klare Abläufe helfen euch, Datenschutzvorfälle intern zu bewerten, zu dokumentieren und rechtzeitig zu reagieren.

Datenpanne
EDÖB

Von unklar zu revDSG-ready in vier Schritten

Kein monatelanges Kanzlei-Projekt. Kein manuelles Dokumentenchaos. Ein geführter Prozess, der mit eurem Unternehmen weiterläuft.
01

Bestandsaufnahme

Ihr beantwortet geführte Fragen zu euren Daten, Tools, Prozessen und Verantwortlichkeiten. So wird sichtbar, was bereits vorhanden ist und wo Lücken bestehen.
02

Aufbau

Bearbeitungsverzeichnis, TOMs, Datenschutzhinweise, DSFA-Prüfung und zentrale Prozesse werden Schritt für Schritt aufgebaut.
03

Launch

Euer Setup geht live: mit sauberer Dokumentation, klaren Verantwortlichkeiten und Support durch Datenschutzexpert.
04

Dauerbetrieb

Neue Tools, Prozesse oder regulatorische Änderungen werden laufend eingepflegt. So bleibt Compliance Teil eurer Infrastruktur.
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Ohne Commitment.
UNSERE EXPERT:INNEN

Dein zertifizierter DSB mit Branchenkenntnis.

Foteini Baladima

Team Lead Domain Experts Privacy
  • TÜV-DSB
  • Juristin
  • DSGVO
  • rev-DSG

Regina Frey

Head of Domain Experts
  • ISO 27001
  • Anwältin
  • NIS2
  • DSGVO

Sofie Hof

Senior Domain Expert Privacy
  • DSB
  • Juristin
  • DSGVO
  • UK-GDPR

Dominik Appelt

Domain Expert Privacy and Security
  • DSB
  • Anwalt
  • DSGVO
  • AI Act

Nelly Kameni

Domain Expert Privacy
  • DSB
  • Juristin
  • DSGVO
  • rev-DSG

Umut Karatas

Junior Domain Expert Privacy
  • DSB
  • Jurist
  • DSGVO
  • rev-DSG

Roy-Darius Kouevi

Junior Domain Expert Privacy
  • DSB
  • Jurist
  • DSGVO
  • UK-GDPR
WARUM HEYDATA

Was unsere Kunden sagen

2.500+ Kunden vertrauen heyData ihre Informationssicherheit an.

SAAS
23.09.2025

Customer Story: Wie Ostrom mit heyData Datenschutz professionell skaliert

Wie Ostrom mit heyData Datenschutz von den ersten Hundert bis zu 100.000 Kund:innen skaliert – ohne eigene Vollzeitstelle.

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Mit heyData sparen wir Zeit, reduzieren Risiken und stärken aktiv das Vertrauen unserer Kunden.

Lara Schimweg
Founder & CEO, Xeno GmbH

Dank der Plattform können wir das Onboarding zentralisiert und effizient gestalten.

Benjamin Azadi
Manager Health Policy, Chiesi GmbH

Was heyData auszeichnet, ist die Reaktionsfähigkeit und die schnelle Umsetzung.

Sandra Scherzer
Rechtsabteilung, Bioland

Die Software hilft uns, alle IT-Sicherheitsmaßnahmen mit Datenschutzrelevanz zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen.

Dennis Kuhlmann
CEO, KUMA IT-Solutions GmbH
ENTDECKE DIE VORTEILE

Warum heyData statt Excel, Kanzlei oder Einzellösung?

Die meisten Unternehmen haben alle Optionen ausprobiert. Hier ist, was sie berichten.

Selbst gemacht
Kanzlei
Generische Plattform
Bearbeitungsverzeichnis
Geführt, aktuell und zentral gepflegt
Oft Excel-basiert und schnell veraltet
Meist einmalig erstellt
Nicht immer mit Schweiz-Fokus
DSFA-Prüfung
Integrierter Workflow
Manuell oder unklar
Zusätzlicher Aufwand
Häufig DSGVO-lastig
Vorfallmanagement
Strukturierte Abläufe und Dokumentation
Stress im Ernstfall
Nicht immer laufend verfügbar
Oft ohne klaren Prozess
Updates
Laufend in der Plattform
Muss intern verfolgt werden
Meist kostenpflichtig
Unterschiedlich schnell
Expert
Kombiniert Software und Beratung
Kein Support
Teuer und fallbezogen
Häufig nur Helpcenter oder Chat
Skalierung
Erweiterbar für DSGVO, ISO 27001, AI Act
Doppelte Arbeit
Separate Mandate
Oft begrenzt integrierbar
Kontaktiere uns

Wie weit seid ihr mit dem revDSG wirklich?

Findet in kurzer Zeit heraus, wo euer Datenschutz-Setup steht, welche Lücken kritisch sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Frag einen Experten
Kein Commitment. Nur Klarheit.
FAQ

Häufige Fragen.

Nicht gefunden? Unser Team antwortet innerhalb eines Werktags.

Frag unser Team

Gilt das revDSG nur für Schweizer Unternehmen?

Nein. Das revDSG kann auch Unternehmen ausserhalb der Schweiz betreffen, wenn sie Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten. Das ist besonders relevant für SaaS-Anbieter mit Schweizer Kund:innen.

Reicht DSGVO-Konformität für das revDSG?

Nicht automatisch. Das revDSG ist der DSGVO ähnlich, hat aber eigene Anforderungen und Unterschiede, zum Beispiel beim Bearbeitungsverzeichnis, bei Meldepflichten und bei möglichen persönlichen Bussen.

Was passiert bei einer Verletzung der Datensicherheit?

Ihr müsst den Vorfall bewerten, dokumentieren und den EDÖB informieren, wenn ein hohes Risiko für betroffene Personen besteht. Ein klarer Incident-Response-Prozess hilft, schnell und sauber zu reagieren.

Können CEOs persönlich betroffen sein?

Ja. Ein wichtiger Unterschied zur DSGVO ist, dass das revDSG Bussen gegen natürliche Personen vorsehen kann. Deshalb sollten Verantwortlichkeiten, Prozesse und Nachweise klar dokumentiert sein.

Wie lange dauert die Implementierung?

Das hängt von euren Prozessen, Tools und der Unternehmensgrösse ab. Eine erste Struktur lässt sich oft schnell aufbauen; der vollständige Betrieb inklusive DSFA-Prüfung, Consent und laufender Pflege braucht je nach Komplexität mehr Zeit.

Was ist der Unterschied zwischen revDSG und nFADP?

Beide Begriffe meinen dasselbe Gesetz. revDSG steht für revidiertes Datenschutzgesetz, nFADP für new Federal Act on Data Protection. Das Gesetz gilt seit dem 1. September 2023.

Bereit, revDSG-Compliance einfacher zu machen?

Kein Excel-Grab. Kein Kanzlei-Chaos. Einfach ein Datenschutz-Setup, das ihr versteht, pflegt und nachweisen könnt.
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revDSG ist der Anfang. Eure Compliance wächst weiter.

Wenn ihr Datenschutz sauber aufsetzt, könnt ihr viele Grundlagen für weitere Frameworks wiederverwenden.
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