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Sicher und DSGVO-konform

Datenschutz-Folgenabschätzung nach der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen zu größerer Sorgfalt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Unsere Experten unterstützen dich gerne bei der Durchführung und Umsetzung einer erfolgreichen DSFA.

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Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?

Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO bewertet die Auswirkungen von Verarbeitungsvorgängen auf personenbezogene Daten. Sie minimiert Risiken, schützt Betroffenenrechte und kann hohe Bußgelder vermeiden.

Warum ist die Datenschutz-Folgenabschätzung so wichtig?

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Rechtliche Konformität

Die DSFA ist gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße können Bußgelder bis zu 20 Mio. € nach sich ziehen.

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Risikominimierung

Identifiziert und minimiert Datenschutzrisiken, um Reputationsschäden und Vertrauensverlust zu vermeiden.

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Privacy by Design

Datenschutz sollte von Anfang an in Projekte integriert werden, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten.

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Wie oft solltest du eine DSFA durchführen?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist kein einmaliger Prozess. Neue Technologien, Änderungen in der Datenverarbeitung oder neue Risiken erfordern eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung. So stellst du sicher, dass deine Datenverarbeitung stets den aktuellen Anforderungen entspricht und die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Mit einer kontinuierlichen DSFA bleibst du rechtlich auf der sicheren Seite und baust langfristig Vertrauen auf.

Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig?

Gemäß Artikel 35 DSGVO ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich, wenn die Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte der betroffenen Personen darstellt. Die folgenden 9 Kriterien helfen bei der Bewertung:
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Bewerten oder Klassifizieren von Betroffenen

Das Erstellen von Profilen oder die Kategorisierung von Personen kann ihre Rechte und Freiheiten beeinträchtigen, besonders wenn sensible Entscheidungen darauf basieren.

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Automatisierte Entscheidungsfindungen

Automatisierte Prozesse wie KI-gestützte Entscheidungen oder Algorithmen bergen Risiken für Diskriminierung oder fehlerhafte Entscheidungen.

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Beobachtung, Überwachung oder Kontrollieren der Betroffenen

Die Überwachung von Personen durch Kameras, GPS oder andere Technologien kann deren Privatsphäre erheblich gefährden.

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Bearbeitung vertraulicher oder besonders persönlicher Daten

Die Verarbeitung von Daten wie Gesundheits-, Sozial- oder Finanzdaten erfordert besondere Vorsicht, da ein Verlust dieser Informationen weitreichende Folgen für Betroffene haben kann.

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Datenverarbeitung im großen Umfang

Wenn große Datenmengen verarbeitet werden, steigt das Risiko für Datenschutzverletzungen sowie die potenziellen Auswirkungen auf Betroffene.

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Datensätze werden aus zwei oder mehreren Verarbeitungen zusammengeführt

Das Kombinieren von Datenquellen kann neue Risiken schaffen, insbesondere wenn sensible Informationen miteinander verknüpft werden.

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Verarbeitung Daten der schutzbedürftiger Betroffener

Gruppen wie Kinder, Arbeitnehmer:innen oder Personen mit speziellem Schutzbedarf sind besonders anfällig für Datenschutzverletzungen, da sie oft weniger Kontrolle über ihre Daten haben.

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Einsatz fortgeschrittener Technologien oder Lösungen wie Gesichtserkennung, IoT, AI usw.

Innovative Technologien wie Gesichtserkennung, IoT oder KI bringen neue Datenschutzrisiken mit sich, da deren Auswirkungen oft schwer vorhersehbar sind.

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Verarbeitung verhindert, dass Betroffene Rechte ausüben oder Dienstleistungen/Verträge erfüllen können.

Wenn Datenverarbeitung die Ausübung von Rechten oder den Zugang zu Dienstleistungen behindert, besteht ein erhebliches Risiko für die Betroffenen.

So führt man eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch

1

Identifikation der Verarbeitungstätigkeiten

Die DSFA beginnt mit der Identifizierung aller Verarbeitungsaktivitäten, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen könnten.

2

Bewertung der Datenschutzrisiken

Bewerte die potenziellen Risiken, die mit diesen Verarbeitungsaktivitäten verbunden sind. Unsere Experten helfen dir dabei, diese Risiken zu identifizieren und deren Folgen abzuschätzen.

3

Maßnahmen zur Minderung der Risiken

Entwickle Maßnahmen zur Minderung der identifizierten Risiken. Unsere Expertenteam aus Rechtsanwält:innen unterstützt dich bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen.

4

Abschluss und Dokumentation

Die DSFA-Ergebnisse werden dokumentiert, um DSGVO-Konformität nachzuweisen. Unser Team stellt sicher, dass alles vollständig und rechtskonform ist.

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Wer sollte eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen?

Die Verantwortung liegt klar beim „Verantwortlichen“ – also bei dir, wenn du für die Datenverarbeitung in deinem Unternehmen zuständig bist. Doch keine Sorge, du musst diese Aufgabe nicht allein stemmen.

Ob intern oder extern: Ein Datenschutzbeauftragter ist dein wichtigster Partner, um sicherzustellen, dass die DSFA präzise und rechtskonform durchgeführt wird. Mit einem erfahrenen Experten an deiner Seite meisterst du jede Herausforderung – effizient, sicher und ganz ohne Kopfzerbrechen.

Vorteile einer externen Unterstützung

Intern

Kompetenz

Intern fehlen oft spezialisierte Kenntnisse oder Erfahrungen. 

Zeitaufwand

Die Durchführung einer DSFA intern bindet wertvolle Ressourcen und verlängert Projektzeiten. 

Rechts­sicherheit 

Interne Fehler oder Lücken erhöhen das Risiko von Bußgeldern und Reputationsverlust. 

Höre es von unseren Kunden

"heyData hat uns mit ihrer digitalen Software-Lösung und Fachkompetenz überzeugt. Wie auch wir ist heyData digitaler Vorreiter in einer eher traditionellen und wenig digitalen Industrie. heyData ist ein starker Partner für die BRZ-Gruppe."

Markus Schobert

Leiter Kundenservice bei BRZ Gruppe

"heyData ist eine große Hilfe für uns und macht das Thema Datenschutz wirklich einfach. Mit dem digitalen Audit, den Online-Trainings und dem Kundensupport sind wir sehr zufrieden."

Leonard von Kleist

CTO und Co-Founder bei Hive Technologies GmbH

"Ich schätze diese Funktion für ihre Fähigkeit, die Bewertung von Lieferantenrisiken zu vereinfachen. Es ist ein unverzichtbares Werkzeug für jeden, der sich mit Datenkonformität in der Europäischen Union und der Schweiz befasst."

Jan Stephan

Head of Legal Affairs bei Learnship

“Als Kunde haben wir nur gute Erfahrungen mit dem Support und der Kommunikation von heyData gemacht. Fragen wurden ausführlich beantwortet, die Antworten kamen immer prompt und auch der persönliche 1-1-Support ist kein Problem.“

Roman Georgi

Director Of Customer Support bei AMBOSS

"Was heyData auszeichnet, ist die Reaktionsfähigkeit und die schnelle Umsetzung."

Sandra Scherzer

Rechtsabteilung bei Bioland

“Wir werden von heyData immer kompetent und zeitnah beraten und konnten bisher zu jeder Fragestellung in Bezug auf die DSGVO bzw. Datenschutz allgemein eine zufriedenstellende Lösung finden.”

Nikolai

CTO bei Instaffo GmbH

Das Versäumnis, eine erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, kann zu erheblichen Strafen nach der DSGVO führen, einschließlich Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Die DSFA besteht in der Regel aus drei Hauptteilen:

  • Eine systematische Beschreibung der geplanten Datenverarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung.
  • Eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck.
  • Eine Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen und die vorgesehenen Abhilfemaßnahmen, Garantien und Mechanismen zur Minderung dieser Risiken.

Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist notwendig, wenn Datenverarbeitungen ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen bergen, wie z. B. bei sensiblen Daten. Die Verarbeitung sensibler Daten erfordert eine sorgfältige Bewertung der damit verbundenen Gefahren und potenziellen Auswirkungen auf die Privatsphäre, um die Einhaltung der Datenschutzvorgaben zu gewährleisten wie zum Beispiel:

  • Umfassende Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen
  • Identifizierung natürlicher Personen
  • Umfassende Verarbeitung genetischer Daten
  • Umfassende Verarbeitung von Daten zu dem Aufenthaltsort der betroffenen Personen.

Der Datenschutzbeauftragte spielt eine wesentliche Rolle bei der Durchführung der DSFA. Er oder sie berät den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter hinsichtlich der Durchführung der DSFA, überprüft die Ergebnisse und stellt sicher, dass die DSFA in Übereinstimmung mit der DSGVO durchgeführt wird.

Nicht alle Unternehmen sind zur Durchführung einer DSFA verpflichtet. Die Pflicht zur Durchführung einer DSFA ergibt sich aus Art. 35 DSGVO und betrifft nur Verarbeitungsvorgänge, die insbesondere unter Verwendung neuer Technologien ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen.

Obwohl es möglich ist, eine DSFA selbst durchzuführen, ist es aufgrund der Komplexität der Anforderungen der DSGVO oft empfehlenswert, einen Experten für Datenschutzrecht oder einen Datenschutzbeauftragten zu Rate zu ziehen.

Die DSGVO bietet eine Reihe von Leitlinien für die Durchführung einer DSFA. Es ist wichtig, dass du dich mit diesen Leitlinien vertraut machst und sie in deine DSFA einbeziehst. Darüber hinaus kann die Beratung durch einen externen Datenschutzexperten oder Datenschutzbeauftragten helfen, die Konformität sicherzustellen.