Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO bewertet die Auswirkungen von Verarbeitungsvorgängen auf personenbezogene Daten. Sie minimiert Risiken, schützt Betroffenenrechte und kann hohe Bußgelder vermeiden.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist kein einmaliger Prozess. Neue Technologien, Änderungen in der Datenverarbeitung oder neue Risiken erfordern eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung. So stellst du sicher, dass deine Datenverarbeitung stets den aktuellen Anforderungen entspricht und die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Mit einer kontinuierlichen DSFA bleibst du rechtlich auf der sicheren Seite und baust langfristig Vertrauen auf.
Das Erstellen von Profilen oder die Kategorisierung von Personen kann ihre Rechte und Freiheiten beeinträchtigen, besonders wenn sensible Entscheidungen darauf basieren.
Automatisierte Prozesse wie KI-gestützte Entscheidungen oder Algorithmen bergen Risiken für Diskriminierung oder fehlerhafte Entscheidungen.
Die Überwachung von Personen durch Kameras, GPS oder andere Technologien kann deren Privatsphäre erheblich gefährden.
Die Verarbeitung von Daten wie Gesundheits-, Sozial- oder Finanzdaten erfordert besondere Vorsicht, da ein Verlust dieser Informationen weitreichende Folgen für Betroffene haben kann.
Wenn große Datenmengen verarbeitet werden, steigt das Risiko für Datenschutzverletzungen sowie die potenziellen Auswirkungen auf Betroffene.
Das Kombinieren von Datenquellen kann neue Risiken schaffen, insbesondere wenn sensible Informationen miteinander verknüpft werden.
Gruppen wie Kinder, Arbeitnehmer:innen oder Personen mit speziellem Schutzbedarf sind besonders anfällig für Datenschutzverletzungen, da sie oft weniger Kontrolle über ihre Daten haben.
Innovative Technologien wie Gesichtserkennung, IoT oder KI bringen neue Datenschutzrisiken mit sich, da deren Auswirkungen oft schwer vorhersehbar sind.
Wenn Datenverarbeitung die Ausübung von Rechten oder den Zugang zu Dienstleistungen behindert, besteht ein erhebliches Risiko für die Betroffenen.
Die DSFA beginnt mit der Identifizierung aller Verarbeitungsaktivitäten, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen könnten.
Bewerte die potenziellen Risiken, die mit diesen Verarbeitungsaktivitäten verbunden sind. Unsere Experten helfen dir dabei, diese Risiken zu identifizieren und deren Folgen abzuschätzen.
Entwickle Maßnahmen zur Minderung der identifizierten Risiken. Unsere Expertenteam aus Rechtsanwält:innen unterstützt dich bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen.
Die DSFA-Ergebnisse werden dokumentiert, um DSGVO-Konformität nachzuweisen. Unser Team stellt sicher, dass alles vollständig und rechtskonform ist.
Die Verantwortung liegt klar beim „Verantwortlichen“ – also bei dir, wenn du für die Datenverarbeitung in deinem Unternehmen zuständig bist. Doch keine Sorge, du musst diese Aufgabe nicht allein stemmen.
Ob intern oder extern: Ein Datenschutzbeauftragter ist dein wichtigster Partner, um sicherzustellen, dass die DSFA präzise und rechtskonform durchgeführt wird. Mit einem erfahrenen Experten an deiner Seite meisterst du jede Herausforderung – effizient, sicher und ganz ohne Kopfzerbrechen.
Intern
Extern (mit heyData)
Kompetenz
Intern fehlen oft spezialisierte Kenntnisse oder Erfahrungen.
Mit heyData steht dir ein Expertenteam zur Seite, das auf jahrelange Erfahrung im Bereich Datenschutz zurückgreifen kann.
Zeitaufwand
Die Durchführung einer DSFA intern bindet wertvolle Ressourcen und verlängert Projektzeiten.
Durch Outsourcing an heyData sparst du Zeit und kannst dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren.
Rechtssicherheit
Interne Fehler oder Lücken erhöhen das Risiko von Bußgeldern und Reputationsverlust.
Mit heyData profitierst du von maximaler Compliance-Sicherheit, so dass du rechtliche Konsequenzen vermeiden kannst.
Das Versäumnis, eine erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, kann zu erheblichen Strafen nach der DSGVO führen, einschließlich Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Die DSFA besteht in der Regel aus drei Hauptteilen:
Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist notwendig, wenn Datenverarbeitungen ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen bergen, wie z. B. bei sensiblen Daten. Die Verarbeitung sensibler Daten erfordert eine sorgfältige Bewertung der damit verbundenen Gefahren und potenziellen Auswirkungen auf die Privatsphäre, um die Einhaltung der Datenschutzvorgaben zu gewährleisten wie zum Beispiel:
Der Datenschutzbeauftragte spielt eine wesentliche Rolle bei der Durchführung der DSFA. Er oder sie berät den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter hinsichtlich der Durchführung der DSFA, überprüft die Ergebnisse und stellt sicher, dass die DSFA in Übereinstimmung mit der DSGVO durchgeführt wird.
Nicht alle Unternehmen sind zur Durchführung einer DSFA verpflichtet. Die Pflicht zur Durchführung einer DSFA ergibt sich aus Art. 35 DSGVO und betrifft nur Verarbeitungsvorgänge, die insbesondere unter Verwendung neuer Technologien ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen.
Obwohl es möglich ist, eine DSFA selbst durchzuführen, ist es aufgrund der Komplexität der Anforderungen der DSGVO oft empfehlenswert, einen Experten für Datenschutzrecht oder einen Datenschutzbeauftragten zu Rate zu ziehen.
Die DSGVO bietet eine Reihe von Leitlinien für die Durchführung einer DSFA. Es ist wichtig, dass du dich mit diesen Leitlinien vertraut machst und sie in deine DSFA einbeziehst. Darüber hinaus kann die Beratung durch einen externen Datenschutzexperten oder Datenschutzbeauftragten helfen, die Konformität sicherzustellen.