Data Protection Consultation - Experts at your Service

Datenschutzkonform in wenigen Schritten

Datenschutzberatung durch spezialisierte Anwälte

heyData bietet Unternehmen jeder Größe bundesweit eine umfassende Datenschutzberatung mit einem auf alle DSGVO-Themen spezialisierten Anwaltsteam.

  • check Umfassendes & digitales Datenschutz-Audit
  • check Erstellung der vollständigen Datenschutz-Dokumentation
  • check Zertifizierte Compliance-Schulungen

Über 1.500 Unternehmen vertrauen bereits auf die Datenschutzexperten von heyData

Deine Vorteile auf einen Blick

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Fundiertes juristisches und technisches Know-how

Dank unseres rechtlichen und technischen Know-hows musst du dich um nichts kümmern. Unsere Experten sind immer auf dem neuesten Stand und kennen sich mit den individuellen Herausforderungen der jeweiligen Branche bestens aus.

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Risikoanalyse mit unserem digitalen Audit

Dank unseres digitalen Audits und unserer Datenschutzexperten wirst du Datenschutzlücken entdecken und herausfinden, wie du dein Unternehmen absichern kannst.

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Datenschutzdokumentation

Unser Expertenteam unterstützt dich bei der Erstellung von Datenschutzrichtlinien, Website-Richtlinien, Kundendaten-Management, technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM), usw.

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Behördenkenntnisse und Kontakthaltung

Falls erforderlich, halten wir die Kommunikation mit den Behörden aufrecht, damit wir auf ihre Anfragen bestmöglich reagieren können.

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Wir sind kurzfristig und flexibel 24/7 verfügbar

Alle datenschutzrelevanten Dokumente werden an einem Ort gespeichert, der sicher auf deutschen Servern liegt.

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Transparente Kostenstruktur

Unser Service richtet sich nach dem Bedarf des Unternehmens. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen ein individuelles, auf seine Bedürfnisse abgestimmtes Angebot erhält, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führt.

Fordere noch heute eine persönliche Datenschutzberatung mit unseren Experten an.

Höre es von unseren Kunden

"heyData hat uns mit ihrer digitalen Software-Lösung und Fachkompetenz überzeugt. Wie auch wir ist heyData digitaler Vorreiter in einer eher traditionellen und wenig digitalen Industrie. heyData ist ein starker Partner für die BRZ-Gruppe."

Markus Schobert

Leiter Kundenservice bei BRZ Gruppe

"heyData ist eine große Hilfe für uns und macht das Thema Datenschutz wirklich einfach. Mit dem digitalen Audit, den Online-Trainings und dem Kundensupport sind wir sehr zufrieden."

Leonard von Kleist

CTO und Co-Founder bei Hive Technologies GmbH

"Ich schätze diese Funktion für ihre Fähigkeit, die Bewertung von Lieferantenrisiken zu vereinfachen. Es ist ein unverzichtbares Werkzeug für jeden, der sich mit Datenkonformität in der Europäischen Union und der Schweiz befasst."

Jan Stephan

Head of Legal Affairs bei Learnship

“Als Kunde haben wir nur gute Erfahrungen mit dem Support und der Kommunikation von heyData gemacht. Fragen wurden ausführlich beantwortet, die Antworten kamen immer prompt und auch der persönliche 1-1-Support ist kein Problem.“

Roman Georgi

Director Of Customer Support bei AMBOSS

"Was heyData auszeichnet, ist die Reaktionsfähigkeit und die schnelle Umsetzung."

Sandra Scherzer

Rechtsabteilung bei Bioland

“Wir werden von heyData immer kompetent und zeitnah beraten und konnten bisher zu jeder Fragestellung in Bezug auf die DSGVO bzw. Datenschutz allgemein eine zufriedenstellende Lösung finden.”

Nikolai

CTO bei Instaffo GmbH

Wie wir uns von unseren Wettbewerbern unterscheiden

heyData

  • Schneller und strukturierter Prozess zur Konformität innerhalb von einer Woche
  • Unser Datenschutz-Audit ist digital, schnell und kostenlos in allen Paketen enthalten.
  • Zertifizierte Online Compliance-Schulungen, die in unseren professionellen Paketen enthalten sind oder separat erworben werden können
  • Je nach Bedarf bieten wir garantierte Antworten innerhalb von 24 Stunden
  • Haftung bis zu 250.000 € je nach gewähltem Paket

Andere Anbieter

  • Das Verfahren kann Monate dauern
  • Das Datenschutz-Audit ist oft nicht im Preis inbegriffen und kann bis zu 6.000 € kosten.
  • Mitarbeiterschulungen sind oft nicht im Preis enthalten oder werden nicht angeboten
  • Die Ressourcen erlauben es oft nicht, rechtzeitig auf Kundenanfragen zu reagieren
  • Im Falle rechtlicher Probleme bieten einige keinen Versicherungsschutz
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Datenschutzberatung: Schutz & Compliance für dein Unternehmen

Sicherheit und Vertrauen maximieren: Mit unserer fachkundigen Beratung meisterst du die Datenschutzgesetze mühelos, schützt kritische Daten und stärkst das Vertrauen deiner Kunden. Nutze Datenschutz als Chance für dein Unternehmen.

Jetzt kontaktieren

Bei Fragen zum Datenschutz gibt es verschiedene Ansprechpartner.

  • Für private Unternehmen oder Organisationen kann in erster Linie der betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB), sowie ein externer Datenschutzbeauftragter, oder bei kleineren Betrieben eine interne Person, die sich mit Datenschutz auskennt, weiterhelfen. 
     
  • Für öffentliche Stellen, wie beispielsweise Behörden oder Schulen, gibt es in der Regel einen behördlichen Datenschutzbeauftragten, der als Ansprechpartner für Fragen zum Datenschutz fungiert.
     
  • Weitere Anlaufstellen für Fragen zum Datenschutz können auch Verbraucherzentralen oder Datenschutzbeauftragte der jeweiligen Bundesländer sein. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet eine Beratung für Fragen zum Datenschutz an.

Wir bieten den Einsatz eines Teams von staatlich geprüften Juristen und Rechtsanwälten, die auf Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen spezialisiert sind. 

Ein Datenschutzberater, auch Datenschutzbeauftragter (DSB) genannt, ist eine Person, die Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung von Datenschutzbestimmungen unterstützt. Seine Aufgabe ist die Einhaltung von Datenschutzgesetzen und -vorschriften zu überprüfen und der Schutz der persönlichen Daten von Kunden, Mitarbeitern und anderen Personen.

Konkret kann ein Datenschutzberater folgende Aufgaben übernehmen:

  • Beratung: Der Datenschutzberater berät Unternehmen und Organisationen zu den Anforderungen des Datenschutzes und gibt Empfehlungen für die Umsetzung.
     
  • Schulung: Der Datenschutzberater schult Mitarbeiter und Führungskräfte im Umgang mit personenbezogenen Daten.
     
  • Überwachung: Der Datenschutzberater überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und prüft die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung von personenbezogenen Daten.
     
  • Dokumentation: Der Datenschutzberater erstellt und überprüft häufig auch datenschutzrelevanten Dokumenten.Teilweise übernehmen diese Tätigekeit aber auch Datenschutzkoordinatoren.


Der Datenschutzberater ist also eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Datenschutzbehörden und trägt dazu bei, dass personenbezogene Daten sicher und rechtskonform verarbeitet werden.

Wir kümmern uns um all das und bieten darüber hinaus eine Software an, die sowohl das Leben des Arbeitnehmers als auch das des Arbeitgebers vereinfacht.

Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können von den zuständigen Datenschutzbehörden mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes und dem wirtschaftlichen Schaden, der dadurch verursacht wurde.

Im Einzelnen können folgende Sanktionen bei Verstößen gegen die DSGVO verhängt werden:

  • Verwarnung: Bei einem ersten Verstoß oder bei einem geringfügigen Verstoß kann die Datenschutzbehörde zunächst eine Verwarnung aussprechen.
     
  • Bußgelder: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die DSGVO können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie etwa dem Umsatz des Unternehmens oder der Art und Schwere des Verstoßes. Die maximale Höhe der Bußgelder liegt bei bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe oder 20 Millionen Euro (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
     
  • Unterlassungs- oder Beseitigungsanordnung: Die Datenschutzbehörde kann eine Anordnung erlassen, mit der das Unternehmen aufgefordert wird, den Verstoß zu beseitigen oder zukünftig zu unterlassen.
     
  • Öffentliche Bekanntmachung: Bei besonders schweren Verstößen kann die Datenschutzbehörde die Verstöße öffentlich bekannt machen.
     
  • Untersagung der Datenverarbeitung: Im Falle besonders schwerwiegender Verstöße gegen die DSGVO kann die Datenschutzbehörde die Datenverarbeitung des Unternehmens untersagen.

Zusätzlich können Personen, deren Rechte durch Verstöße gegen die DSGVO verletzt wurden, auch Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen geltend machen. Es ist außerdem möglich, dass Wettbewerber oder Verbraucherschutzzentralen Abmahnungen an ein verstoßendes Unternehmen senden, für die das Unternehmen zahlen muss.

Es ist daher wichtig, dass Unternehmen und Organisationen die Anforderungen der DSGVO einhalten und ihre Prozesse und Systeme auf Datenschutzkonformität überprüfen.

Verstöße gegen den Datenschutz können an verschiedene Stellen gemeldet werden, je nachdem wo der Verstoß stattgefunden hat und welche Art von Verstoß es ist. Hier sind einige mögliche Anlaufstellen:

  • Bei der betreffenden Organisation: Wenn Du den Verdacht hast, dass ein Unternehmen oder eine Organisation gegen Datenschutzvorschriften verstoßen hat, solltest Du zuerst versuchen, mit der betreffenden Organisation direkt in Kontakt zu treten, um das Problem zu lösen.
     
  • Bei der zuständigen Datenschutzbehörde: In Deutschland ist das die Landesdatenschutzbehörde des Bundeslandes, in dem sich das Unternehmen oder die Organisation befindet, das gegen Datenschutzvorschriften verstoßen hat. Die Kontaktdaten der jeweiligen Behörden kannst Du hier finden.
     
  • Bei der Polizei: Wenn es sich um einen schweren Verstoß gegen den Datenschutz handelt, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann, solltest Du die Polizei informieren.
     
  • Bei Verbraucherzentralen: Die Verbraucherzentralen können ebenfalls bei Datenschutzverstößen helfen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand leisten.

Es ist wichtig zu betonen, dass es in jedem Bundesland unterschiedliche Ansprechpartner gibt, daher macht es Sinn, wenn  Du Dich im Vorfeld über die Zuständigkeiteninformierst.