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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein EU-Rechtsrahmen, der den Schutz personenbezogener Daten in Unternehmen und Organisationen regelt. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und enthält Regeln für die Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten von in der EU ansässigen Personen.
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob das Unternehmen seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat. Es betrifft sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Konzerne.
Die DSGVO gewährt den Personen eine Reihe von Rechten, darunter das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung falscher Daten, das Recht auf Löschung ihrer Daten („Recht auf Vergessenwerden“), das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten.
Unternehmen müssen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die DSGVO einzuhalten. Dazu gehören die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (falls erforderlich), die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, die Einholung der Einwilligung der betroffenen Personen für die Datenverarbeitung und die Meldung von Datenschutzverletzungen.
Bei Verstößen gegen die DSGVO können Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die tatsächliche Höhe der Strafe hängt von der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes ab.
Ein Auftragsverarbeiter ist eine Person oder Organisation, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet. Der Auftragsverarbeiter handelt nach den Anweisungen des Verantwortlichen und unterliegt bestimmten rechtlichen Verpflichtungen gemäß der DSGVO.
Die Dauer, für die personenbezogene Daten gespeichert werden dürfen, hängt vom Zweck der Datenverarbeitung ab. Unternehmen müssen personenbezogene Daten so lange speichern, wie es zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist. In einigen Fällen können spezifische Aufbewahrungsfristen durch andere Gesetze oder Vorschriften vorgegeben sein.
Eine Datenpanne bezieht sich auf einen Sicherheitsvorfall, bei dem personenbezogene Daten unbeabsichtigt oder rechtswidrig zugänglich gemacht, offengelegt, verändert oder zerstört werden. Wenn eine Datenpanne auftritt und hohe Risiken für die betroffenen Personen zu erwarten sind, besteht die Verpflichtung, diese zu bewerten und der zuständigen Aufsichtsbehörde und in einigen Fällen den betroffenen Personen zu melden.
Intern ist es eine wichtige Aufgabe eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 Abs. 1 DSGVO, auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hinzuweisen. 17 Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf staatlicher Seite.
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