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Vermeide Bussen & erfülle das revDSG

Externer Datenschutzbeauftragter in der Schweiz

Digitale Lösung, persönliche Beratung & rechtssichere Umsetzung für Unternehmen jeder Größe.

Über 1.500 Unternehmen vertrauen bereits auf heyData

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Das neue Datenschutzgesetz betrifft dich – bist du vorbereitet?

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Alle Unternehmen, die in oder mit der Schweiz arbeiten, müssen jetzt Maßnahmen ergreifen - sonst drohen hohe Bussen und Rufschädigung.

Data Protection Audit from heyData

Wir machen Datenschutz einfach – digital, skalierbar & rechtssicher

  • Datenschutz-Analyse in < 2 Stunden
  • Juristische Beratung auf Knopfdruck
  • Externer Datenschutzbeauftragter ohne interne Ressourcen zu binden
  • Bleib abgesichert und gewinne das Vertrauen von Kunden/Partnern

Einfacher Datenschutz. Maßgeschneidert für dein Unternehmen.

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In < 2 Stunden zum Datenschutz-Check

Unser smarter Audit zeigt dir in weniger als 2 Stunden, wo Handlungsbedarf besteht – inklusive konkretem Maßnahmenplan.

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Wir erstellen alle relevanten Unterlagen für dein Unternehmen

Von Datenschutzrichtlinien bis zu Verarbeitungsverzeichnissen (VVT) und TOMs – komplett digital, vollständig & aktuell.

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Keine internen Ressourcen nötig – kein Interessenkonflikt

Du erreichst Compliance, ohne dein Team zu belasten. Wir arbeiten neutral und objektiv im Interesse deines Unternehmens.

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Wir übernehmen die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden

So bist du immer auf der sicheren Seite – selbst bei Anfragen oder Prüfungen.

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Minimiere persönliche Risiken für Geschäftsführung & Führungskräfte

Wir sorgen für die rechtssichere Umsetzung – damit du dich auf Wachstum konzentrieren kannst.

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Du zahlst nur, was du wirklich brauchst

Unsere Pakete richten sich nach deinem Bedarf – transparent, skalierbar & ohne versteckte Kosten.

Höre es von unseren Kunden

"heyData hat uns mit ihrer digitalen Software-Lösung und Fachkompetenz überzeugt. Wie auch wir ist heyData digitaler Vorreiter in einer eher traditionellen und wenig digitalen Industrie. heyData ist ein starker Partner für die BRZ-Gruppe."

Markus Schobert

Leiter Kundenservice bei BRZ Gruppe

"heyData ist eine große Hilfe für uns und macht das Thema Datenschutz wirklich einfach. Mit dem digitalen Audit, den Online-Trainings und dem Kundensupport sind wir sehr zufrieden."

Leonard von Kleist

CTO und Co-Founder bei Hive Technologies GmbH

"Ich schätze diese Funktion für ihre Fähigkeit, die Bewertung von Lieferantenrisiken zu vereinfachen. Es ist ein unverzichtbares Werkzeug für jeden, der sich mit Datenkonformität in der Europäischen Union und der Schweiz befasst."

Jan Stephan

Head of Legal Affairs bei Learnship

“Als Kunde haben wir nur gute Erfahrungen mit dem Support und der Kommunikation von heyData gemacht. Fragen wurden ausführlich beantwortet, die Antworten kamen immer prompt und auch der persönliche 1-1-Support ist kein Problem.“

Roman Georgi

Director Of Customer Support bei AMBOSS

"Was heyData auszeichnet, ist die Reaktionsfähigkeit und die schnelle Umsetzung."

Sandra Scherzer

Rechtsabteilung bei Bioland

“Wir werden von heyData immer kompetent und zeitnah beraten und konnten bisher zu jeder Fragestellung in Bezug auf die DSGVO bzw. Datenschutz allgemein eine zufriedenstellende Lösung finden.”

Nikolai

CTO bei Instaffo GmbH

The new swiss data protection law

Kostenloses Whitepaper: Das neue Bundesdatenschutzgesetz (revDSG)

Verstehe das revDSG, erhalte praktische Tipps zur Einhaltung der Vorschriften und mindere die Risiken.

Unsere Datenschutzexperten stehen dir direkt und effizient zur Seite!

FAQ

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, personenbezogene Daten rechtskonform zu verarbeiten, Transparenz zu gewährleisten und angemessene technische sowie organisatorische Maßnahmen (TOMs) umzusetzen.

  • Wichtig: Auch Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Daten von Personen in der Schweiz verarbeiten, sind betroffen. Verstöße können zu Bußgeldern und Reputationsschäden führen – sowohl für Unternehmen als auch für verantwortliche Personen.

Im Gegensatz zur DSGVO ist die Datenverarbeitung nach dem DSG generell erlaubt und bedarf keiner Genehmigung oder Zustimmung, sofern sie rechtmäßig erfolgt. Das schweizerische Datenschutzgesetz stellt strikte Anforderungen an die Bearbeitung von personenbezogenen Daten. Vor allem darf die Datenbearbeitung die Persönlichkeit der betroffenen Person nicht unzulässig verletzen (Art. 30 DSG).

Ein Datenschutzberater (wie ein externer DSB) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber in vielen Fällen dringend empfohlen, z. B. bei umfangreicher Datenverarbeitung, internationalen Datentransfers oder fehlendem internen Know-how.
Als heyData bieten wir dir genau das: einen erfahrenen, zertifizierten externen DSB, der dein Unternehmen absichert, ohne dass du interne Ressourcen aufbauen musst.

In solchen Fällen muss ein Vertreter in der EU benannt werden, wenn personenbezogene Daten von Personen in der EU betroffen sind. Ebenso muss ein Vertreter in der Schweiz ernannt werden, wenn ein ausländisches Unternehmen Daten in der Schweiz verarbeitet.

Nachfolgend werden die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) aufgeführt.

  • Geltungsbereich: Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind, sowie für Unternehmen außerhalb der EU, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder das Verhalten von EU-Bürgern überwachen. Das DSG gilt analog nur für Unternehmen, die in der Schweiz ansässig sind oder Daten von Personen in der Schweiz verarbeiten.
  • Datenschutzbeauftragter: Die DSGVO verlangt von Unternehmen, die bestimmte Arten von Datenverarbeitung durchführen, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Das DSG hat keine explizite Anforderung für einen Datenschutzbeauftragten, obwohl es empfiehlt, dass Organisationen, die regelmäßig Personendaten verarbeiten, einen ernennen.
  • Rechte der betroffenen Personen: Beide Gesetze gewähren den betroffenen Personen ähnliche Rechte, einschließlich des Rechts auf Zugang, Berichtigung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung.
  • Einwilligung: Bei beiden Gesetzen ist eine informierte, spezifische, freiwillige und unmissverständliche Einwilligung als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten möglich, wobei sowohl das DSG als auch die DSGVO besondere Anforderungen an die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten stellen.
  • Datentransfer außerhalb der Schweiz/EU: Beide Gesetze enthalten Vorschriften für den Transfer personenbezogener Daten außerhalb der Schweiz bzw. der EU. Die Länder, in die Personendaten auf Grundlage von Angemessenheitsbeschlüssen übermittelt werden dürfen, können jedoch voneinander abweichen, wobei beide Gesetze Standardvertragsklauseln als Instrument der Datenübermittlung vorsehen.

Zum Schluss sei noch bemerkt, dass trotz der Unterschiede zwischen der DSGVO und dem DSG, die Schweiz bemüht ist, ein Datenschutzniveau zu gewährleisten, das dem in der EU vergleichbar ist, um den freien Datenverkehr zwischen der Schweiz und der EU zu erleichtern. Die genauen Details und Unterschiede können sich jedoch je nach genauer Auslegung und Anwendung der Gesetze in bestimmten Situationen unterscheiden.

Wir begleiten dich vollumfänglich durch alle Anforderungen des revDSG:

  • Durchführung einer Risikoanalyse & initiales Datenschutz-Audit
  • Erstellung & Pflege aller rechtlich notwendigen Dokumente (Richtlinien, VVT, TOMs etc.)
  • Schulungen für Mitarbeitende 
  • Kommunikation mit Datenschutzbehörden
  • Laufende Compliance-Updates bei Gesetzesänderungen
  • Persönliche Beratung durch unsere spezialisierten Anwälte

Anders als Kanzleien bieten wir dir nicht nur Beratung, sondern auch Umsetzung und dauerhafte Begleitung – digital, effizient und skalierbar.
Und im Vergleich zu internen Lösungen brauchst du keine Schulungskosten, kein zusätzliches Personal und keine aufwendige interne Koordination.

Ja. Ob IT-Dienstleister, E-Commerce, SaaS, Gesundheitswesen oder Produktion – wir passen unsere Dokumente, Empfehlungen und Vorgehensweise an dein Geschäftsmodell an.