
DSGVO-Perspektive: Warum Hacker-Rechnungen auch ein Datenschutzproblem sind

Das wichtigste auf einem Blick
- Die DSGVO gilt auch bei Hackerangriffen, sobald personenbezogene Daten betroffen sind
- Hacker-Rechnungen sind nicht nur ein finanzielles Risiko, sondern auch ein Datenschutzproblem
- Fehlende Sicherheitsmaßnahmen können hohe DSGVO-Strafen nach sich ziehen
- Reale Fälle zeigen, wie Unternehmen auf gefälschte Rechnungen hereinfallen
- Prävention gelingt durch Awareness, Compliance und technische Schutzmaßnahmen
Mehr als nur ein finanzieller Schaden
Für viele Unternehmen sind gefälschte Rechnungen durch Hacker zunächst ein finanzielles Problem. Geld ist weg, die Buchhaltung muss den Schaden prüfen. Doch aus Sicht der DSGVO greift diese Sichtweise viel zu kurz. Hacking ist fast nie nur auf Geld ausgerichtet – es geht fast immer auch um den Zugriff auf die Manipulation selber oder den Diebstahl von personenbezogenen Daten.
Genau hier setzt die DSGVO an. Sobald personenbezogene Daten betroffen sind – egal ob Kundennamen, E-Mail-Adressen, Vertragsdetails oder Mitarbeiterinformationen – handelt es sich um einen Datenschutzvorfall mit rechtlichen Konsequenzen. Unternehmen stehen dann plötzlich vor Meldepflichten, Bußgeldern und dem Risiko eines massiven Reputationsverlustes.
In diesem Artikel zeigen wir, warum Hacker-Rechnungen weit mehr als ein Buchhaltungsproblem sind, wie die DSGVO greift und welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um sich zu schützen.
Inhaltsverzeichnis:
DSGVO und Hacking: Die übersehene Verbindung
Was die DSGVO wirklich schützt
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde geschaffen, um die personenbezogenen Daten von Menschen in der EU zu schützen. Personenbezogene Daten sind weit gefasst und umfassen alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.
Wenn Hacker in das E-Mail-System eines Unternehmens eindringen, um gefälschte Rechnungen einzuschleusen, geschieht das fast nie ohne Zugriff auf weitere Daten. Kommunikationsverläufe, Kontaktdaten oder Zahlungsinformationen enthalten in der Regel personenbezogene Angaben. Sobald diese kompromittiert sind, greift die DSGVO.
Hacker-Rechnungen als Einfallstor
Gefälschte Rechnungen sind selten Einzelfälle. Meist sind sie Teil größerer Social-Engineering-Angriffe. Hacker verschaffen sich über Phishing Zugang zu E-Mail-Konten und versenden dann scheinbar echte Rechnungen im Namen von Lieferanten oder Führungskräften.
So manipulieren sie nicht nur finanzielle Abläufe, sondern erhalten gleichzeitig Zugang zu Verträgen, interner Kommunikation und Geschäftsprozessen – oft mit personenbezogenen Daten von Kund:innen, Partner:innen oder Mitarbeiter:innen.
Reales Beispiel: Deutsches Unternehmen überweist an Betrüger
Im Sommer 2025 berichtete Security Insider von einem Fall, bei dem ein deutsches Unternehmen nach einem Hackerangriff Geld an Betrüger statt an die eigentliche Baufirma überwies (Quelle).
Der finanzielle Verlust war hoch, doch auch die datenschutzrechtliche Dimension war erheblich. Die Angreifer hatten Zugriff auf vertrauliche E-Mail-Verläufe, Projektdaten und möglicherweise personenbezogene Informationen von Mitarbeitenden und Subunternehmer:innen. Dieser Fall zeigt, wie eng finanzielle und datenschutzrechtliche Risiken miteinander verbunden sind.
Die rechtliche Dimension: DSGVO-Pflichten bei Hackerangriffen
Meldepflicht (72-Stunden-Regel)
Nach Artikel 33 DSGVO müssen Unternehmen Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde melden. Selbst wenn der Vorfall wie ein bloßes Rechnungsproblem aussieht, weist der kompromittierte E-Mail-Account auf einen möglichen Datenzugriff hin.
Haftung und Bußgelder
Die DSGVO sieht Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Kann ein Unternehmen nicht nachweisen, dass ausreichende Schutzmaßnahmen existieren, drohen empfindliche Sanktionen.
| Verstoß | Mögliches Bußgeld | Beispiel |
| Verspätete oder fehlende Meldung | Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Umsatzes | Unternehmen meldet Rechnungs-Hack nicht rechtzeitig |
| Unzureichende technische Maßnahmen | Bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Umsatzes | Keine Verschlüsselung, kein MFA, fehlende Zugriffskontrolle |
| Unrechtmäßige Offenlegung personenbezogener Daten | Bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Umsatzes | Hacker erlangen Zugriff auf Mitarbeiter- oder Kundendaten |
Dokumentationspflicht
Unternehmen sind verpflichtet, alle Sicherheitsvorfälle zu dokumentieren. Unvollständige Dokumentation verschärft die Lage und erschwert die Nachweisführung im Fall einer Prüfung.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen (TOM)
Awareness-Trainings für Mitarbeitende
Mitarbeitende sind die erste Verteidigungslinie. Viele Betrugsrechnungen beginnen mit Phishing. Schulungen stellen sicher, dass Rechnungen geprüft werden, bevor Zahlungen freigegeben werden.
Zentrale Inhalte von Trainings:
- Erkennen von Phishing-Indikatoren in E-Mails
- Überprüfung von Bankdaten vor Überweisungen
- Melden verdächtiger Rechnungen an IT oder Compliance
Technische Sicherheitsmaßnahmen
- Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA): verhindert unbefugten Zugriff auf E-Mail-Systeme
- Verschlüsselung von E-Mails und Dateien: schützt vor Auslesen abgefangener Daten
- Zero-Trust-Ansatz: strenge Zugriffskontrolle nach dem Prinzip der geringsten Recht
- SIEM- und Monitoring-Systeme: erkennen verdächtige Aktivitäten und Muster
Compliance-Tools und Monitoring
Moderne Compliance-Lösungen wie heyData helfen, Datenschutzprozesse mit der DSGVO in Einklang zu bringen. Sie unterstützen bei:
- Automatisierter Dokumentation
- Standardisierten Meldeprozessen
- Risikoanalysen und Gap-Assessments
- Kontinuierlichem Monitoring
Warum Unternehmen DSGVO-Aspekte bei Hackerangriffen unterschätzen
Viele Unternehmen betrachten Hacking als reines Finanz- oder IT-Problem. Das ist ein gefährlicher Trugschluss. Gründe dafür:
- Finanzielle Schäden und Datenklau treten oft gleichzeitig auf
- Aufsichtsbehörden unterscheiden nicht zwischen „primären“ und „sekundären“ Datenlecks
- Kund:innen und Partner:innen erwarten Transparenz beim Umgang mit Daten
Wer Hacker-Rechnungen nicht auch als DSGVO-Problem sieht, riskiert rechtliche Konsequenzen und Vertrauensverlust.
FAQs (Thema DSGVO und Hacker - Rechnungen)
Sind Hacker-Rechnungen automatisch ein DSGVO-Verstoß?
Nicht zwingend. Sobald jedoch personenbezogene Daten betroffen sind, handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.
Muss ich eine gefälschte Rechnung der Aufsichtsbehörde melden?
Ja, wenn der Vorfall mit einem Datenzugriff oder Datenverlust verbunden ist.
Welche Frist gilt für die Meldung?
72 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls.
Wie kann ich mein Unternehmen schützen?
Durch die Kombination aus starker IT-Sicherheit, kontinuierlichen Awareness-Trainings und Compliance-Maßnahmen.
Kann ich auch bestraft werden, wenn keine personenbezogenen Daten betroffen sind?
Nein. Werden jedoch später personenbezogene Daten nachgewiesen und die Meldung unterlassen, drohen umso höhere Strafen.
Checkliste: Das solltest du nach einem Vorfall mit Hacker-Rechnungen tun
- Zahlung sofort stoppen und Bank informieren
- Den Vorfall analysieren – wurde auf personenbezogene Daten zugegriffen?
- Innerhalb von 72 Stunden die Aufsichtsbehörde informieren, falls Daten betroffen sind
- Betroffene Kund:innen oder Mitarbeitende benachrichtigen
- Jeden Schritt sorgfältig dokumentieren
- Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und verbessern
Fazit: DSGVO ernst nehmen, Hackerangriffe verhindern
Hacker-Rechnungen sind weit mehr als ein Ärgernis für die Buchhaltung. Sie sind ein Einfallstor für Datenschutzverletzungen und damit ein ernstes DSGVO-Problem. Unternehmen, die das unterschätzen, setzen sich hohen Bußgeldern, rechtlichen Risiken und einem Vertrauensverlust aus.
Die gute Nachricht: Mit einem Mix aus Mitarbeitenden Schulungen, technischen Schutzmaßnahmen und Compliance-Monitoring lässt sich das Risiko deutlich senken. Die DSGVO ist dabei nicht nur ein Pflichtprogramm, sondern ein Rahmen für mehr Resilienz gegen moderne Cyberangriffe.


