Worum geht es beim Streit um die Vonovia-Rauchmelder?
Vonovia, Deutschlands größter Wohnungskonzern, stattet seine Wohnungen nach und nach mit einem neuen Rauchmelder aus: dem „Multisensor Plus“ von Techem. Das Gerät warnt nicht nur vor Rauch, sondern kann auch das Raumklima messen. Seit Ende 2024 sorgt das für Streit, um den Datenschutz und um die Frage, ob Mieter:innen den Einbau dulden und dafür mehr Miete zahlen müssen.
In diesem Artikel erfährst du, welche Daten das Gerät erfasst, welche Rechte du als Mieter:in hast, was die ersten Urteile sagen und was Unternehmen aus dem Fall für den eigenen Umgang mit vernetzten Geräten lernen können.
Was ist der „Multisensor Plus“?
Der Multisensor Plus vereint mehrere Funktionen in einem Gerät:
- Rauchwarnmelder (gesetzlich vorgeschrieben)
- Hitzemelder, vor allem für die Küche
- Kohlenmonoxid-Warnung
- Raumklima-Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit, mit Lüftungshinweis per LED
Die Geräte einer Wohnung sind per Funk vernetzt, sodass ein Alarm in allen Räumen zu hören ist. Techem prüft die Funktion regelmäßig aus der Ferne. Wer einwilligt, sieht die Raumklimawerte zusätzlich in der App „Mein Vonovia“. Kameras oder Mikrofone sind laut Vonovia nicht verbaut.
Welche Daten erfasst der Rauchmelder?
Entscheidend ist der Unterschied zwischen den Grundfunktionen und den Komfortfunktionen:
- Ohne Einwilligung: Vonovia baut den Multisensor Plus nach eigenen Angaben so ein, dass keine Raumklimadaten gespeichert oder übertragen werden. Für die Fernwartung übermittelt das Gerät nur Angaben zum Gerätezustand.
- Mit Einwilligung: Laut den Datenschutzinformationen von Vonovia misst das Gerät alle zwei Minuten Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit, bildet daraus Stundenmittelwerte und speichert sie bis zu drei Jahre.
Warum Raumklimadaten personenbezogen sind
Temperatur und Luftfeuchtigkeit wirken harmlos. Einer bestimmten Wohnung zugeordnet, zeigen sie aber, wann gelüftet, geheizt, geduscht oder gekocht wird, und damit auch, wann jemand zu Hause ist. Damit sind es personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Über drei Jahre gespeichert, ergibt sich daraus ein recht genaues Bild der Lebensgewohnheiten. Ähnliche Fragen stellen sich bei anderen Smart-Home-Geräten, etwa bei Amazon Alexa.

Was die Datenschutzaufsicht sagt
Die Datenschutzaufsicht in Nordrhein-Westfalen hat im November 2024 klargestellt: Rauchmelder mit Klima-Monitoring dürfen ohne vorherige, freiwillige Einwilligung der Mieter:innen nur mit ausgeschalteten Zusatzfunktionen eingebaut werden. Freiwillig heißt auch: Die Einwilligung darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein und muss sich so einfach widerrufen lassen, wie sie erteilt wurde (Art. 7 DSGVO).
Welche Rechte hast du als Mieter:in?
Einwilligung verweigern oder widerrufen
Den Raumklima-Funktionen musst du nicht zustimmen, der Rauchmelder funktioniert auch ohne sie. Eine erteilte Einwilligung kannst du jederzeit widerrufen, in der App „Mein Vonovia“ oder schriftlich gegenüber Vonovia. Über bereits gespeicherte Daten kannst du nach dem Auskunftsrecht der DSGVO Auskunft verlangen und ihre Löschung fordern.
Den Einbau ablehnen
Einen Rauchmelder musst du immer dulden, er ist gesetzlich vorgeschrieben. Ob das auch für den Multisensor Plus gilt, hängt davon ab, ob sein Einbau als Modernisierung zählt (§ 555b BGB). Eine Modernisierung muss der Vermieter mindestens drei Monate vorher schriftlich ankündigen (§ 555c BGB). Härtegründe, etwa eine unzumutbare finanzielle Belastung, musst du bis zum Ende des Monats geltend machen, der auf den Zugang der Ankündigung folgt (§ 555d BGB).
Mietervereine raten, dem Multisensor Plus zu widersprechen und stattdessen einen herkömmlichen Rauchmelder ohne Zusatzsensoren zu verlangen. In Witten hat Vonovia nach Widersprüchen auf solche Standardgeräte umgestellt. Lass dich im Zweifel von deinem örtlichen Mieterverein beraten.
Was kostet der Multisensor Plus Mieter:innen?
Vonovia legt die Kosten als Modernisierung auf die Miete um. Erlaubt sind 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr (§ 559 BGB). Den Anteil, der ohnehin für den Austausch eines alten Rauchmelders angefallen wäre, muss der Vermieter abziehen. Ein Multisensor Plus kostet laut Vonovia rund 135 Euro. Wie hoch die Mieterhöhung ausfällt, hängt von der Zahl der Geräte in der Wohnung ab:
Hinzu kommen Kosten für die Fernwartung, die über die Betriebskosten abgerechnet werden können.

Was sagen die Gerichte?
Viele Mieter:innen haben dem Einbau widersprochen. In Dortmund-Mengede etwa legten 2025 mehrere Mietparteien mit Unterstützung des Mietervereins Widerspruch ein. Sie hielten die Umlage für unberechtigt, weil die alten Rauchmelder noch funktionierten, und machten Datenschutzbedenken geltend.
2026 haben die ersten Gerichte entschieden, und zwar gegensätzlich:
- Amtsgericht Herne, Juni 2026 (Az. 34 C 18/26): Der Einbau ist eine Modernisierung, die Mietpartei muss ihn dulden.
- Amtsgericht Spandau, 4. September 2026 (Az. 5 C 85/26): Der Einbau ist keine Modernisierung. Die Zusatzfunktionen verbessern den Wohnwert nicht spürbar, der Austausch des Rauchmelders ist bloße Erhaltung. Die Mieter:innen müssen den Einbau nicht dulden, eine Mieterhöhung entfällt.
In beiden Verfahren ist die Berufung zugelassen. Eine einheitliche Linie gibt es damit noch nicht.
Was Unternehmen aus dem Fall lernen können
Der Streit betrifft nicht nur die Wohnungswirtschaft. Wer vernetzte Geräte, Sensoren oder Apps einsetzt, ob im Gebäude, im Büro oder beim Kunden, steht vor denselben Fragen:
- Datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Funktionen, die über den eigentlichen Zweck hinausgehen, sind ab Werk ausgeschaltet (Art. 25 Abs. 2 DSGVO).
- Freiwillige Einwilligung: Sie wird getrennt vom Vertrag eingeholt, verständlich erklärt und lässt sich jederzeit widerrufen.
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Wer systematisch Daten aus Wohnungen oder Arbeitsplätzen erhebt, prüft die Risiken vorab in einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
- Begründete Speicherdauer: Wie lange Daten gespeichert werden, ergibt sich aus dem Zweck. Danach werden sie gelöscht.
- Dienstleister vertraglich einbinden: Mess- oder Wartungsdienstleister brauchen einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Offen kommunizieren: Unklare Informationen erzeugen Misstrauen, wie die Debatte um die „Spionage-Rauchmelder“ zeigt.
Fazit
Der Multisensor Plus zeigt, wie schnell ein Sicherheitsgerät zum Datenschutzthema wird. Für Mieter:innen gilt: Die Raumklima-Funktionen sind freiwillig, und ob sie Einbau und Mieterhöhung hinnehmen müssen, ist rechtlich noch offen.
Für Unternehmen ist der Fall ein Lehrstück. Wer Daten aus privaten Räumen erhebt, braucht datenschutzfreundliche Voreinstellungen, saubere Einwilligungen und eine dokumentierte Risikoabwägung, bevor die erste Beschwerde kommt.
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FAQ
Muss ich den Multisensor Plus in meiner Wohnung akzeptieren?
Muss ich den Multisensor Plus in meiner Wohnung akzeptieren?
Einen Rauchmelder musst du dulden, er ist gesetzlich vorgeschrieben. Ob du den Multisensor Plus samt Mieterhöhung hinnehmen musst, ist offen: Das Amtsgericht Herne bejahte das im Juni 2026, das Amtsgericht Spandau verneinte es im September 2026. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
Werden ohne meine Einwilligung Daten erfasst?
Werden ohne meine Einwilligung Daten erfasst?
Standardmäßig werden keine Raumklimadaten gespeichert oder übertragen. Für die Fernwartung übermittelt das Gerät nur Angaben zum Gerätezustand. Temperatur und Luftfeuchtigkeit werden nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung erfasst.
Funktioniert der Rauchmelder auch ohne Einwilligung?
Funktioniert der Rauchmelder auch ohne Einwilligung?
Ja. Die Warnung vor Rauch, Hitze und Kohlenmonoxid funktioniert unabhängig von der Einwilligung. Ohne Einwilligung siehst du nur keine Raumklimawerte in der App „Mein Vonovia“.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich einwillige?
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich einwillige?
Mit Einwilligung speichert Vonovia Stundenwerte zu Temperatur und Luftfeuchtigkeit bis zu drei Jahre, laut eigenen Angaben nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Techem verarbeitet die Daten als Dienstleister. Ohne Einwilligung werden keine Raumklimadaten gespeichert.
Wie kann ich meine Einwilligung widerrufen?
Wie kann ich meine Einwilligung widerrufen?
Jederzeit, in der App „Mein Vonovia“ oder schriftlich gegenüber Vonovia. Danach dürfen keine neuen Raumklimadaten mehr erfasst werden. Für bereits gespeicherte Daten kannst du die Löschung verlangen.








