Aspekt
Ohne heyData
Mit heyData
Aufwand & Geschwindigkeit
Manuelle Kontrollen mit verschiedenen Tools - sehr zeitaufwändig (bis zu 15 Stunden pro Quartal).
Vollständig automatisierte Audits und Workflows: Ergebnisse in wenigen Stunden, Umsetzung in Wochen.
Kosten
Unvorhersehbare Beratungskosten, Schulungen und Arbeitszeiten der beteiligten Person
Klarer Preis je nach gewähltem Paket ab 89 €/Monat - inklusive Audit, Schulung und Support.
Fachwissen & Support
Abhängigkeit von sporadischer externer Beratung, Wartezeiten auf Antworten auf Fragen.
On-Demand Zugriff auf spezialisierte Fachanwälte und externe DSBs mit Branchenexpertise, direkt aus der Plattform heraus.
Dokumentation & Dokumententresor
Dateien verstreut auf lokalen Laufwerken, keine zentrale Übersicht.
Integrierte, sichere Dokumentenablage: Datenschutzerklärung, AVV, VVT, TOM & Co. - alle Versionen zentral gespeichert, sicher und immer auf dem neuesten Stand
Skalierbarkeit
Jeder neue Standort, App, Prozess erfordert vollständige Neuanlage und Aufwand.
Wir skalieren mit dir, du brauchst mehr Unterstützung von uns, wir haben das richtige Paket für dich.
Ermittle deinen aktuellen Datenschutzstatus in nur wenigen Stunden. Unser Tool erstellt automatisch eine Übersicht, identifiziert Risikobereiche und liefert dir einen klar strukturierten Aktionsplan für den Datenschutz in deinem Unternehmen.
In einem persönlichen Gespräch besprichst du deine Auditssergebnisse mit unseren Anwälten. Gemeinsam legen wir Prioritäten fest und erstellen einen individuellen Umsetzungsfahrplan - von technischen Maßnahmen bis hin zu organisatorischen Abläufen.
Wir erstellen alle notwendigen Richtlinien und TOM-Dokumente für dein Unternehmen. Anschließend führst du dein Team Schritt für Schritt durch die wichtigsten Dokumente, unterschreibst die Richtlinien gemeinsam und absolvierst interaktive Schulungen.
Deine Compliance-Reise endet nicht mit dem Go-Live: heyData bietet laufende Unterstützung mit regelmäßigen Audits, aktualisierten Richtlinien und schnellen Antworten auf alle Fragen zum Datenschutz. So ist sichergestellt, dass der Datenschutz im Unternehmen immer auf dem neuesten Stand bleibt.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein EU-Rechtsrahmen, der den Schutz personenbezogener Daten in Unternehmen und Organisationen regelt. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und enthält Regeln für die Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten von in der EU ansässigen Personen.
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob das Unternehmen seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat. Es betrifft sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Konzerne.
Die DSGVO gewährt den Personen eine Reihe von Rechten, darunter das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung falscher Daten, das Recht auf Löschung ihrer Daten („Recht auf Vergessenwerden“), das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten.
Unternehmen müssen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die DSGVO einzuhalten. Dazu gehören die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (falls erforderlich), die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, die Einholung der Einwilligung der betroffenen Personen für die Datenverarbeitung und die Meldung von Datenschutzverletzungen.
Bei Verstößen gegen die DSGVO können Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die tatsächliche Höhe der Strafe hängt von der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes ab.
Ein Auftragsverarbeiter ist eine Person oder Organisation, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet. Der Auftragsverarbeiter handelt nach den Anweisungen des Verantwortlichen und unterliegt bestimmten rechtlichen Verpflichtungen gemäß der DSGVO.
Die Dauer, für die personenbezogene Daten gespeichert werden dürfen, hängt vom Zweck der Datenverarbeitung ab. Unternehmen müssen personenbezogene Daten so lange speichern, wie es zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist. In einigen Fällen können spezifische Aufbewahrungsfristen durch andere Gesetze oder Vorschriften vorgegeben sein.
Eine Datenpanne bezieht sich auf einen Sicherheitsvorfall, bei dem personenbezogene Daten unbeabsichtigt oder rechtswidrig zugänglich gemacht, offengelegt, verändert oder zerstört werden. Wenn eine Datenpanne auftritt und hohe Risiken für die betroffenen Personen zu erwarten sind, besteht die Verpflichtung, diese zu bewerten und der zuständigen Aufsichtsbehörde und in einigen Fällen den betroffenen Personen zu melden.
Intern ist es eine wichtige Aufgabe eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 Abs. 1 DSGVO, auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hinzuweisen. 17 Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf staatlicher Seite.
Kunden von heyData bekommen das Beste aus der Verbindung einer hilfreichen Datenschutz-Software und ganz persönlicher Experten-Unterstützung. Mit der heyData-Plattform bekommst du deinen Datenschutz unter Kontrolle. Gleichzeitig sind unsere Fachanwälte wahre Experten in ihrem Feld und kennen sich auch mit den Besonderheiten deines Unternehmens aus.