Steuerberater:innen tragen eine besondere Verantwortung beim Umgang mit sensiblen Daten. Neben rechtlichen Vorgaben geht es darum, das Vertrauen der Mandanten zu schützen und Bußgelder zu vermeiden. Dazu zählen etwa der Schutz von Steuererklärungen, Finanzdaten oder Gesundheitsinformationen.
Ein wirksames Datenschutzkonzept sorgt dafür, dass gesetzliche Anforderungen im Kanzleialltag eingehalten werden – zum Beispiel durch sichere Dokumentenübermittlung und klare Zugriffsrechte.
Ein sicheres Datenschutzkonzept schützt diese Daten zuverlässig vor unberechtigtem Zugriff und minimiert rechtliche Risiken.
Ohne Verpflichtung
Pflicht
Erforderlichkeit
Keine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines DSB
Ein DSB ist nach DSGVO gesetzlich vorgeschrieben.
Kriterien
Eine Bestellung ist nicht erforderlich, wenn weniger als 20 Mitarbeitende personenbezogene Daten verarbeiten und der Jahresumsatz unter 10 Mio. € liegt.
Ein DSB ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn 20 oder mehr Mitarbeitende personenbezogene Daten verarbeiten oder der Jahresumsatz über 10 Mio. € liegt.
Analyse der Kanzlei und Identifikation von Schwachstellen
Erstellung von Datenschutzrichtlinien, VVT und Auftragsverarbeitungsverträgen
Umsetzung von Schutzmaßnahmen und Schulungen für das Team
Regelmäßige Audits, Updates bei Gesetzesänderungen und Beratung
In der Regel ist der Steuerberater selbst für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerberater die personenbezogenen Daten im Auftrag eines Dritten verarbeitet, z. B. eines Unternehmens oder einer Privatperson. Der Steuerberater kann sich jedoch von einem externen Datenschutzbeauftragten, wie die von heyData angebotenen Experten, unterstützen lassen.
Steuerberater dürfen nur solche personenbezogenen Daten verarbeiten, die zur Erfüllung ihrer berufsrechtlichen Aufgaben erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Daten, die zur Erstellung von Steuererklärungen, zur Prüfung von Jahresabschlüssen und zur Beratung von Mandanten erforderlich sind.
Steuerberater müssen die Mandanten über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten umfassend informieren. Dazu müssen sie den Mandanten insbesondere die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:
Steuerberater müssen den Mandanten die in der DSGVO vorgesehenen Rechte gewährleisten. Dazu gehören insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.
Bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer müssen Steuerberater sicherstellen, dass ein angemessenes Schutzniveau für die Daten besteht. Dies kann durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Empfänger der Daten oder durch die Anwendung eines dem EU-Datenschutzniveau vergleichbaren Rechtssystems in dem Drittland erreicht werden.
Bei Verstößen gegen die DSGVO müssen Steuerberater die zuständigen Aufsichtsbehörden informieren. Darüber hinaus müssen sie in einigen Fällen auch die betroffenen Personen informieren.
Bei Verstößen gegen die DSGVO können empfindliche Sanktionen verhängt werden. So kann beispielsweise ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängt werden.