Technisch organisatorische Maßnahmen beziehen sich auf die Sicherheitsstrategien und -verfahren, die Unternehmen implementieren müssen, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Diese Maßnahmen sollten auf einer gründlichen Risikoanalyse basieren und sowohl präventive als auch reaktive Elemente umfassen, um potenzielle Datenschutzrisiken effektiv zu managen.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) bilden das eiserne Bollwerk des Datenschutzes. Sie gliedern sich in technische Maßnahmen, die wie eine unverzichtbare Hightech-Rüstung wirken und mit Verschlüsselung, Firewall-Systemen und Zugangskontrollen einen undurchdringlichen Schutzschild errichten. Und die organisatorischen Maßnahmen, die auf der anderen Seite die qualifizierten Drahtzieher sind, die die Datenschutzpraktiken im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen koordinieren. Dazu gehören Richtlinien, Verfahren und Schulungen, die aus Mitarbeitern aufmerksame Wächter des Datenschutzes machen. Zusammen bilden diese Maßnahmen das unsichtbare Netz, das das Vertrauen der Menschen in die digitale Welt stärkt und ihnen die Sicherheit gibt, dass ihre Daten in guten Händen sind.
Die DSGVO setzt höhere Anforderungen an die Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und bringt umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten für Unternehmen und Datenschutzbeauftragte mit sich. Alle ergriffenen Maßnahmen müssen dokumentiert werden, um im Falle eines Schadens einen Nachweis über die getroffenen Vorkehrungen zu haben.
Die DSGVO legt in mehreren Artikeln spezifische Anforderungen an die Sicherheit personenbezogener Daten fest. Artikel 25 fordert zum Beispiel "Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen" (Privacy by Design und Privacy by Default). Artikel 32 hingegen befasst sich mit der Sicherheit der Verarbeitung und enthält ausdrückliche Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen, einschließlich der Pseudonymisierung und Verschlüsselung von personenbezogenen Daten.
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Wenn TOM unzureichend umgesetzt werden und dadurch ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen vorliegt, kann dies zu Geldstrafen führen.
Gemäß der DSGVO können Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Geldstrafen werden von den zuständigen Datenschutzbehörden festgelegt und können je nach Art und Schwere des Verstoßes variieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Datenschutzbehörden nicht automatisch Geldstrafen verhängen, wenn ein Verstoß festgestellt wird. Sie können zunächst andere Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Aufforderung zur Behebung der Verstöße, das Ausstellen von Verwarnungen oder die Anordnung von vorläufigen oder endgültigen Maßnahmen.
Tipp: Arbeitest du auch mit externen Dienstleistern zusammen? Dann solltest du dir grundsätzlich auch deren technische und organisatorische Maßnahmen aufzeigen und schriftlich bestätigen lassen! Durch die Einführung dieser Maßnahmen wird nicht nur der Datenschutz verbessert, sondern auch ein Mehrwert für die Unternehmen geschaffen:
Die richtige Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen ist entscheidend, um die DSGVO einzuhalten und hohe Bußgelder zu vermeiden. Hier ist dein Leitfaden, um sicher ans Ziel zu gelangen:
Die Umsetzung und Aufrechterhaltung wirksamer TOM kann Herausforderungen mit sich bringen, wie z. B. die ständige Anpassung an neue Technologien oder die Sicherstellung der Mitarbeiterschulung. Zu den Lösungen können die Einbindung externer Datenschutzbeauftragter, der Einsatz spezieller Compliance-Software oder regelmäßige interne Audits und Schulungen gehören.
Möchtest du sicherstellen, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) reibungslos implementiert werden? Verlasse dich auf heyData, unsere innovative Plattform, und unser Team erfahrener Rechtsanwält*innen, um dir dabei zu helfen.
Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir dir zur Seite und nehmen dir die Last der TOM-Implementierung ab. Du kannst dich ganz auf dein Tagesgeschäft konzentrieren, während wir angemessene Schutzmaßnahmen gewährleisten.
Wir arbeiten eng mit deinem Team zusammen, um die Einhaltung der DSGVO zu koordinieren und zu überwachen. Gemeinsam bewerten wir deine IT-Landschaft und überprüfen deinen IST-Zustand, um sicherzustellen, dass dein Unternehmen den Anforderungen entspricht.
Durch zertifizierte Schulungen und Beratung stellen wir sicher, dass deine Mitarbeiter über die neuesten Best Practices informiert sind. Deine Prozesse werden überprüft und die entsprechenden Maßnahmen werden vorgeschlagen und umgesetzt.
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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sind im Datenschutz ein wichtiger Bestandteil, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten und Datenschutzverletzungen zu vermeiden.
Technische Maßnahmen beziehen sich auf technische Verfahren und Tools, die dazu dienen, personenbezogene Daten zu schützen. Dazu zählen beispielsweise der Einsatz von Firewalls, Verschlüsselung, Zugangskontrollen und Datensicherung. Technische Maßnahmen sollen sicherstellen, dass personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation, Verlust oder Zerstörung geschützt werden.
Organisatorische Maßnahmen hingegen umfassen Verfahren und Prozesse, die sicherstellen sollen, dass personenbezogene Daten gemäß den Datenschutzgesetzen verarbeitet werden. Hierzu zählen beispielsweise Richtlinien und Verfahrensanweisungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten, die Schulung von Mitarbeitern und die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Organisatorische Maßnahmen sollen sicherstellen, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen verarbeitet werden und dass die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien von allen beteiligten Parteien gewährleistet wird.
Wenn du technische und organisatorische Maßnahmen in deinem Unternehmen einführen möchtest, gibt es einige Schritte, denen du folgen solltest:
Die Erstellung von TOM kann in der Regel von internen Teams durchgeführt werden, wie IT-Abteilungen oder Datenschutzbeauftragten. Alternativ können Verantwortliche und Auftragsverarbeiter auch externe Datenschutzbeauftragte wie heyData hinzuziehen, um bei der Erstellung und Umsetzung geeigneter TOM zu unterstützen.