Data Processing Agreement (DPA) - heyData

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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

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Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag, kurz AVV, ist ein wichtiges Dokument im Datenschutzrecht, das in vielen Ländern, einschließlich der Europäischen Union, erforderlich ist. In der Praxis ist ein AV-Vertrag gefordert, wenn ein Unternehmen (Auftraggeber) einen Drittanbieter (Auftragnehmer) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in seinem Namen beauftragt wie beispielsweise ein Shopsystem, das Bestellungen bearbeitet. In diesem Vertrag werden die Verantwortlichkeiten und Anforderungen an die Datenverarbeitung und den Datenschutz festgelegt. Der AVV gewährleistet, dass beide Parteien die datenschutzrechtliche Regelungen einhalten und dass personenbezogene Daten sicher und korrekt verarbeitet werden (gemäß Art. 29 DSGVO).

Warum sind Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) so wichtig?

Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) sind sehr wichtig, weil sie eine zentrale Rolle im Datenschutz spielen. Sie schützen die Rechte der betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden, und legen die Pflichten sowohl des Auftraggebers als auch des Auftragnehmer fest. Ohne einen solchen Vertrag riskierst du rechtliche Konsequenzen und Bußgelder. Stell dir vor, wie sorgfältig du mit Hausschlüsseln umgehen würdest, die dir jemand anvertraut. Ähnlich verhält es sich mit den personenbezogenen Daten von Menschen – sie müssen sicher und vertraulich behandelt werden.

Hier sind die Hauptgründe, warum Auftragsverarbeitungsverträge unerlässlich sind:

  1. Rechtskonformität: In der Europäischen Union und vielen anderen Ländern ist ein AVV gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diesen Vertrag kannst du sowohl gegen nationale Datenschutzgesetze als auch Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf EU-Ebene verstoßen, was zu Strafen führen kann.
  2. Klare Verantwortlichkeiten: Der AVV legt genau fest, wer für was verantwortlich ist. Der AVV legt fest, wie die Daten zu verarbeiten und zu schützen sind.
  3. Schutz der Betroffenen: Der AVV trägt dazu bei, die Rechte der Personen, deren Daten verarbeitet werden, zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Informationen nicht missbraucht oder falsch verwaltet werden.
  4. Vertrauen aufbauen: Wenn Unternehmen ihre Daten einer anderen Partei anvertrauen, möchten sie sicher sein, dass alles in Ordnung ist. Der AVV ist wie ein Handschlag, der das Vertrauen stärkt und zeigt, dass beide Seiten die Regeln verstehen und befolgen.
  5. Risikomanagement: Wenn etwas schiefgeht (zum Beispiel eine Datenschutzverletzung), legt der AVV fest, wer dafür verantwortlich ist und wie die Situation zu handhaben ist. Es ist wie ein Notfallplan, der sicherstellt, dass alles so reibungslos wie möglich abläuft, selbst wenn Probleme auftreten.

Zusammengefasst, der AVV ist wie ein umfassender Plan, der sicherstellt, dass alles in Bezug auf die Datenverarbeitung korrekt abläuft. Er trägt dazu bei, dass die Gesetze eingehalten werden, die Menschen geschützt sind, und die Geschäfte auf eine ethische und verantwortungsbewusste Weise geführt werden. Es ist ein entscheidendes Instrument, um das Vertrauen in die digitale Welt zu stärken. 
 

Was muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) enthalten?

Ein AVV muss gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwischen dem Verantwortlichen (dem eigenen Unternehmen) und dem Auftragsverarbeiter (dem Dienstleister) geschlossen werden. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag umfasst verschiedene Elemente, darunter:

  1. Art und Zweck der Verarbeitung: Welche Daten werden verarbeitet, und warum? Es sollte klar sein, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck.
  2. Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters: Wie soll der Auftragsverarbeiter die Daten behandeln? Diese Verpflichtungen können Anforderungen an die Sicherheit, die Vertraulichkeit und die Einhaltung der Gesetze umfassen.
  3. Rechte und Pflichten des Verantwortlichen: Was darf und muss der Auftraggeber tun? Dies könnte das Recht einschließen, die Verarbeitung zu überwachen, Anweisungen zu geben und sicherzustellen, dass der Auftragsverarbeiter die Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts einhält.
  4. Technische und organisatorische Maßnahmen: Wie werden die Daten geschützt? Dieser Teil sollte die Sicherheitsmaßnahmen beschreiben, die ergriffen werden, um die Daten vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
  5. Unterauftragsverarbeiter: Wenn der Auftragsverarbeiter andere Unternehmen beauftragt, sollte der AVV dies regeln. Es muss klar sein, unter welchen Bedingungen dies erlaubt ist.
  6. Rechte der betroffenen Personen: Wie werden die Rechte der Menschen geschützt, deren Daten verarbeitet werden? Der AVV sollte sicherstellen, dass ihre Rechte, wie das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung, respektiert werden.
  7. Meldepflicht bei Verstößen: Was passiert, wenn etwas schiefgeht? Der AVV sollte festlegen, wie Datenschutzverletzungen zu melden sind, und wer dafür verantwortlich ist.
  8. Löschung und Rückgabe von Daten: Was passiert am Ende des Vertrages? Der AVV sollte regeln, wie die Daten am Ende der Verarbeitung gelöscht oder zurückgegeben werden.
  9. Überwachungsrechte und -pflichten: Der AVV sollte auch die Rechte des Verantwortlichen zur Überwachung der Einhaltung des Vertrags durch den Auftragsverarbeiter festlegen.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst jede Art von Handhabung dieser Daten, wie das Erheben, Speichern, Nutzen oder Löschen. Gemäß Artikel 4 DSGVO umfasst die Verarbeitung unter anderem:

  • Erhebung: Daten werden gesammelt.
  • Speicherung: Daten werden gespeichert und gesichert.
  • Nutzung: Daten werden verwendet, um Dienstleistungen zu erbringen.
  • Löschung: Daten werden sicher gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

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Wann benötige ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird dann benötigt, wenn ein externes Unternehmen personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens verarbeitet.

Beispiele hierfür sind:

  • Cloud-Dienste nutzen: Wenn du Google Drive oder Microsoft 365 verwendest.
  • Lohnbuchhaltung auslagern: Wenn externe Lohnbüros die Gehaltsabrechnungen übernehmen.
  • Callcenter beauftragen: Für Kundenbetreuung oder Zufriedenheitsbefragungen.
  • Newsletter-Dienste verwenden: Tools wie Mailchimp für den Versand von Newslettern.
  • IT-Dienstleister beauftragen: Wartung und Support von IT-Systemen durch externe Dienstleister.

Wer benötigt einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Wenn dein Unternehmen externe Dienstleister für die Verarbeitung personenbezogener Daten nutzt, oder selbst der Drittanbieter ist und externe Dienstleistung anbietet ist es für beide Parteien erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. 

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist zu unterscheiden, ob ein Dienstleister weisungsgebunden ist oder eigenständig verantwortlich agiert und fachfremde Leistungen erbringt. Beispiele für solche Berufsgruppen wären Steuerberater, Banken, Betriebsärzte, und Rechtsanwälte. Durch die fehlende Weisungsgebundenheit besteht hier kein Bedarf einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. 
 

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Zusammenfassung

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist unerlässlich für jede Geschäftsbeziehung, bei der personenbezogene Daten von externen Dienstleister verarbeitet werden. Er sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben der DSGVO erfüllt werden und schützt sowohl die Daten als auch die beteiligten Unternehmen vor rechtlichen Risiken. Mit einem klaren Auftragsverarbeitungsvertrag können Auftraggeber und Auftragnehmer sicher und rechtskonform zusammenarbeiten. Egal, ob du als Auftragnehmer oder Auftraggeber agierst – wir unterstützen dich in beiden Fällen umfassend.

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CTO bei Instaffo GmbH

Der Verantwortliche ist die Person oder Organisation, die die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung festlegt. Der Auftragsverarbeiter ist die Person oder Organisation, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Ein AVV ist immer dann erforderlich, wenn ein Verantwortlicher personenbezogene Daten an einen Auftragsverarbeiter übermittelt, um diese verarbeiten zu lassen. Das gilt für Dienstleistungen wie Cloud-Speicher, IT-Support, Zahlungsabwicklung und andere Verarbeitungstätigkeiten für personenbezogene Daten.

Ja, gemäß Artikel 28 Absatz 9 der Datenschutz-Grundverordnung können AVVs schriftlich oder in elektronischer Form abgeschlossen werden.

Das Fehlen eines rechtmäßigen AVV zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter kann eine Verletzung der DSGVO darstellen und zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Bußgelder.

Der AVV sollte so lange aufbewahrt werden, wie die Datenverarbeitung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter andauert und darüber hinaus für einen angemessenen Zeitraum, um die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen.

Ja, aber dies erfordert die ausdrückliche Genehmigung des Verantwortlichen und klare Regelungen über die Verantwortlichkeiten und Datenschutzpflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.