Kindergärten verarbeiten eine Vielzahl von personenbezogenen Daten, wie Namen, Adressen und Gesundheitsinformationen. Diese Daten dürfen nur erhoben und genutzt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht oder die Eltern ihre Einwilligung gegeben haben. Kinder verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit, da sie sich der Risiken und ihrer Rechte weniger bewusst sind als Erwachsene. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist im Rahmen des Kindergartens sehr wichtig. Sie legt fest, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und gelöscht werden müssen. So werden die Persönlichkeitsrechte der Kinder geschützt und das Vertrauen der Eltern gestärkt.
Wichtige Artikel der DSGVO für Kindergärten umfassen:
Im Kindergarten dürfen nur die Daten erhoben werden, die für die Betreuung notwendig sind, wie z. B.:
Zusätzliche Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Eltern erhoben werden. Der Grundsatz der Datensparsamkeit muss stets beachtet werden.
Fotos von Kindern dürfen nur mit Einwilligung der Eltern gemacht und genutzt werden. Die Einwilligung muss auch die konkrete Nutzung der Fotos umfassen, sei es für den internen Gebrauch oder für die Veröffentlichung auf der Website des Kindergartens.
Eltern haben nach der DSGVO folgende Rechte gegenüber dem Kindergarten:
Entwicklungsdokumentation
Die Entwicklungsdokumentation enthält besonders vertrauliche Daten, z. B. zu Entwicklungsproblemen und der Gesundheit des Kindes sowie protokollierte Eltern- und Konfliktgespräche. Diese sensiblen Daten sollten stets unter Verschluss gehalten werden.
Portfolios
Portfolios, die z. B. Basteleien und Beobachtungen aus dem Kita-Alltag enthalten, dürfen für die Kinder frei zugänglich aufbewahrt werden, wenn es zum Konzept des Portfolios gehört, dass die Kinder jederzeit nachschauen können. Sollten die Portfolios sensible Angaben wie z. B. Lieblingsessen, beste Freunde oder Fotos enthalten, empfiehlt es sich, die Portfolios nach Benutzung unter Verschluss zu nehmen, um einem Diebstahl oder einer unbefugten Einsichtnahme vorzubeugen.
Beim Versenden personenbezogener Daten per E-Mail ist darauf zu achten, dass die gesendeten Informationen nicht in die Hände Dritter gelangen können. Durch die Verschlüsselung der Dokumente mit einem Kennwort oder durch die Speicherung in einer verschlüsselten Zipdatei kann dies gewährleistet werden. Es empfiehlt sich außerdem, einen sicheren Online-Dateiaustauschdienst zu verwenden, durch den die verschlüsselten Dokumente von den Eltern heruntergeladen werden können.
heyData unterstützt dich bei der Umsetzung des Datenschutzes im Kindergarten. Unsere Beratung und Unterstützung gewährleisten den Schutz der Privatsphäre der Kinder und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.
Um den Datenschutz im Kindergarten sicherzustellen, sind verschiedene Maßnahmen notwendig:
Ein Datenschutzbeauftragter im Kindergarten ist verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Zu seinen Aufgaben gehören:
Du kannst dich auch für die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragter wie heyData entscheiden, der dich nicht nur fachkundig berät, sondern auch deine Datenschutzaktivitäten überwacht.
Sollte es zu einer Datenpanne kommen, ist schnelles Handeln gefragt. Die DSGVO verlangt, dass Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. Mit heyDatas All-in-One Compliance-Lösung kannst du sicherstellen, dass du im Ernstfall bestens vorbereitet bist und schnell auf Datenpannen reagieren kannst.
Bei heyData setzen wir uns dafür ein, dass Kindergärten sicher und rechtskonform mit den sensiblen Daten der Kinder und Eltern umgehen. Unser Expertenteam, das aus erfahrenen Volljuristen besteht, unterstützt dich bei der Umsetzung der DSGVO und bietet maßgeschneiderte Lösungen für deine Datenschutzanforderungen.
Im Kindergarten werden viele persönliche Daten von Kindern gesammelt, wie Namen, Geburtsdaten oder Gesundheitsinformationen. Diese Daten sind besonders schützenswert, da Kinder als besonders schutzbedürftige Personen gelten. Die DSGVO sorgt dafür, dass diese Daten sicher und verantwortungsbewusst behandelt werden.
Kindergärten dürfen nur Daten sammeln, die für die Betreuung und Bildung der Kinder notwendig sind. Dazu gehören Kontaktinformationen der Eltern, Gesundheitsinformationen für Notfälle oder Informationen über Allergien. Alle Daten müssen mit Einwilligung der Eltern gesammelt werden und dürfen nur für festgelegte Zwecke verwendet werden.
Ja, die Eltern müssen umfassend darüber informiert werden, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert bleiben. Diese Information muss in einer klaren und verständlichen Form erfolgen, oft in einem Datenschutz-Formular, das die Eltern unterschreiben.
Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, notwendig sind. Das bedeutet, dass Daten, die für die Betreuung eines Kindes während seiner Zeit im Kindergarten notwendig sind, in der Regel mit dem Austritt des Kindes aus dem Kindergarten gelöscht werden sollten.
Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen können ernste Folgen haben, einschließlich Bußgeldern, die von den Datenschutzbehörden verhängt werden. Es ist wichtig, dass Kindergärten ihre Datenschutzpraktiken regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen.
Kindergärten müssen folgende Hauptanforderungen der DSGVO erfüllen:
heyData unterstützt dabei durch maßgeschneiderte Compliance-Lösungen, die Bereitstellung von Dokumentationen und die Beratung zur Einholung und Verwaltung von Einwilligungen.