Datenschutz im Kindergarten

Sicherheit und Schutz für die Kleinsten

Datenschutz im Kindergarten

Im Kindergarten werden täglich personenbezogene Daten von Kindern und deren Eltern verarbeitet. Der Schutz dieser Daten ist essenziell, um die Privatsphäre dieser Personen zu wahren und rechtliche Vorgaben, wie die DSGVO, zu erfüllen. Bei heyData unterstützen wir Kindergärten und deren Träger dabei, die strengen Anforderungen der DSGVO umzusetzen und einen sicheren Umgang mit sensiblen Daten zu gewährleisten.

Datenschutz im Kindergarten: Detaillierte Einblicke

Kindergärten verarbeiten eine Vielzahl von personenbezogenen Daten, wie Namen, Adressen und Gesundheitsinformationen. Diese Daten dürfen nur erhoben und genutzt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht oder die Eltern ihre Einwilligung gegeben haben. Kinder verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit, da sie sich der Risiken und ihrer Rechte weniger bewusst sind als Erwachsene. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist im Rahmen des Kindergartens sehr wichtig. Sie legt fest, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und gelöscht werden müssen. So werden die Persönlichkeitsrechte der Kinder geschützt und das Vertrauen der Eltern gestärkt.

Wichtige Artikel der DSGVO für Kindergärten umfassen:

  • Art. 8 DSGVO: Einwilligung der Eltern bei Kindern unter 16 Jahren
  • Art. 13 DSGVO: Informationspflichten gegenüber den Betroffenen
  • Art. 5 DSGVO: Grundsätze der Datenverarbeitung, einschließlich Datenminimierung und Zweckbindung

Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten

Im Kindergarten dürfen nur die Daten erhoben werden, die für die Betreuung notwendig sind, wie z. B.:

  • Name, Adresse und Geburtstag des Kindes
  • Kontaktinformationen der Eltern
  • Gesundheitsdaten, die für die Betreuung relevant sind, etwa zu Allergien oder benötigten Medikamenten

Zusätzliche Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Eltern erhoben werden. Der Grundsatz der Datensparsamkeit muss stets beachtet werden.

Umgang mit Fotos im Kindergarten

Fotos von Kindern dürfen nur mit Einwilligung der Eltern gemacht und genutzt werden. Die Einwilligung muss auch die konkrete Nutzung der Fotos umfassen, sei es für den internen Gebrauch oder für die Veröffentlichung auf der Website des Kindergartens.

Datenschutzrechte der Eltern

Eltern haben nach der DSGVO folgende Rechte gegenüber dem Kindergarten:

  • Auskunftsrecht: Einsicht in alle verarbeiteten Daten
  • Recht auf Löschung: Löschung der Daten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht
  • Recht auf Berichtigung: Korrektur unrichtiger Daten
  • Widerspruchsrecht: Einspruch gegen die Datenverarbeitung
     

Entwicklungsdokumentation & Portfolios

Entwicklungsdokumentation
Die Entwicklungsdokumentation enthält besonders vertrauliche Daten, z. B. zu Entwicklungsproblemen und der Gesundheit des Kindes sowie protokollierte Eltern- und Konfliktgespräche. Diese sensiblen Daten sollten stets unter Verschluss gehalten werden.

Portfolios

Portfolios, die z. B. Basteleien und Beobachtungen aus dem Kita-Alltag enthalten, dürfen für die Kinder frei zugänglich aufbewahrt werden, wenn es zum Konzept des Portfolios gehört, dass die Kinder jederzeit nachschauen können. Sollten die Portfolios sensible Angaben wie z. B. Lieblingsessen, beste Freunde oder Fotos enthalten, empfiehlt es sich, die Portfolios nach Benutzung unter Verschluss zu nehmen, um einem Diebstahl oder einer unbefugten Einsichtnahme vorzubeugen.

Versenden personenbezogener Daten

Beim Versenden personenbezogener Daten per E-Mail ist darauf zu achten, dass die gesendeten Informationen nicht in die Hände Dritter gelangen können. Durch die Verschlüsselung der Dokumente mit einem Kennwort oder durch die Speicherung in einer verschlüsselten Zipdatei kann dies gewährleistet werden. Es empfiehlt sich außerdem, einen sicheren Online-Dateiaustauschdienst zu verwenden, durch den die verschlüsselten Dokumente von den Eltern heruntergeladen werden können.

Lass dich von unseren Experten beraten!

heyData unterstützt dich bei der Umsetzung des Datenschutzes im Kindergarten. Unsere Beratung und Unterstützung gewährleisten den Schutz der Privatsphäre der Kinder und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.

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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Um den Datenschutz im Kindergarten sicherzustellen, sind verschiedene Maßnahmen notwendig:

Datenschutzbeauftragter im Kindergarten

Ein Datenschutzbeauftragter im Kindergarten ist verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
  • Beratung der Leitung und des Personals in Datenschutzfragen
  • Schulung der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz
  • Sicherstellung der Rechte der Eltern und Kinder

Du kannst dich auch für die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragter wie heyData entscheiden, der dich nicht nur fachkundig berät, sondern auch deine Datenschutzaktivitäten überwacht.

Reaktion auf Datenpannen

Sollte es zu einer Datenpanne kommen, ist schnelles Handeln gefragt. Die DSGVO verlangt, dass Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. Mit heyDatas All-in-One Compliance-Lösung kannst du sicherstellen, dass du im Ernstfall bestens vorbereitet bist und schnell auf Datenpannen reagieren kannst.
 

heyData – Dein Partner für Datenschutz im Kindergarten

Bei heyData setzen wir uns dafür ein, dass Kindergärten sicher und rechtskonform mit den sensiblen Daten der Kinder und Eltern umgehen. Unser Expertenteam, das aus erfahrenen Volljuristen besteht, unterstützt dich bei der Umsetzung der DSGVO und bietet maßgeschneiderte Lösungen für deine Datenschutzanforderungen.
 

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Höre es von unseren Kunden

"heyData hat uns mit ihrer digitalen Software-Lösung und Fachkompetenz überzeugt. Wie auch wir ist heyData digitaler Vorreiter in einer eher traditionellen und wenig digitalen Industrie. heyData ist ein starker Partner für die BRZ-Gruppe."

Markus Schobert

Leiter Kundenservice bei BRZ Gruppe

"heyData ist eine große Hilfe für uns und macht das Thema Datenschutz wirklich einfach. Mit dem digitalen Audit, den Online-Trainings und dem Kundensupport sind wir sehr zufrieden."

Leonard von Kleist

CTO und Co-Founder bei Hive Technologies GmbH

"Ich schätze diese Funktion für ihre Fähigkeit, die Bewertung von Lieferantenrisiken zu vereinfachen. Es ist ein unverzichtbares Werkzeug für jeden, der sich mit Datenkonformität in der Europäischen Union und der Schweiz befasst."

Jan Stephan

Head of Legal Affairs bei Learnship

“Als Kunde haben wir nur gute Erfahrungen mit dem Support und der Kommunikation von heyData gemacht. Fragen wurden ausführlich beantwortet, die Antworten kamen immer prompt und auch der persönliche 1-1-Support ist kein Problem.“

Roman Georgi

Director Of Customer Support bei AMBOSS

"Was heyData auszeichnet, ist die Reaktionsfähigkeit und die schnelle Umsetzung."

Sandra Scherzer

Rechtsabteilung bei Bioland

“Wir werden von heyData immer kompetent und zeitnah beraten und konnten bisher zu jeder Fragestellung in Bezug auf die DSGVO bzw. Datenschutz allgemein eine zufriedenstellende Lösung finden.”

Nikolai

CTO bei Instaffo GmbH

FAQ

Im Kindergarten werden viele persönliche Daten von Kindern gesammelt, wie Namen, Geburtsdaten oder Gesundheitsinformationen. Diese Daten sind besonders schützenswert, da Kinder als besonders schutzbedürftige Personen gelten. Die DSGVO sorgt dafür, dass diese Daten sicher und verantwortungsbewusst behandelt werden.

Kindergärten dürfen nur Daten sammeln, die für die Betreuung und Bildung der Kinder notwendig sind. Dazu gehören Kontaktinformationen der Eltern, Gesundheitsinformationen für Notfälle oder Informationen über Allergien. Alle Daten müssen mit Einwilligung der Eltern gesammelt werden und dürfen nur für festgelegte Zwecke verwendet werden.

Ja, die Eltern müssen umfassend darüber informiert werden, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert bleiben. Diese Information muss in einer klaren und verständlichen Form erfolgen, oft in einem Datenschutz-Formular, das die Eltern unterschreiben.

Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, notwendig sind. Das bedeutet, dass Daten, die für die Betreuung eines Kindes während seiner Zeit im Kindergarten notwendig sind, in der Regel mit dem Austritt des Kindes aus dem Kindergarten gelöscht werden sollten.

Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen können ernste Folgen haben, einschließlich Bußgeldern, die von den Datenschutzbehörden verhängt werden. Es ist wichtig, dass Kindergärten ihre Datenschutzpraktiken regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

Kindergärten müssen folgende Hauptanforderungen der DSGVO erfüllen:

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Erfassung aller Datenverarbeitungsvorgänge, einschließlich Art der gesammelten Daten, Verarbeitungszweck, Speicherort und Aufbewahrungsfristen.
  • Datenschutzhinweise: Eltern müssen klar und verständlich über die Verarbeitung der Daten ihrer Kinder informiert werden.
  • Einwilligung: Für bestimmte Datenverarbeitungen, wie z. B. Fotos oder Videos, muss eine ausdrückliche Einwilligung der Eltern eingeholt werden.
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA): Wenn hohe Risiken für die Rechte und Freiheiten der Kinder bestehen, muss eine DSFA durchgeführt werden.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen: Sicherheitsmaßnahmen wie verschlüsselte Speicherung und Zugangskontrollen sind notwendig.

heyData unterstützt dabei durch maßgeschneiderte Compliance-Lösungen, die Bereitstellung von Dokumentationen und die Beratung zur Einholung und Verwaltung von Einwilligungen.