WissenNews

Hinweisgeberschutzgesetz - Wichtiges für 2023

Hinweisgeberschutzgesetz - Wichtiges für 2023

Whistleblower sind eher aus den Medien oder aus Filmen bekannt, aber genau diese Zielgruppe soll durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vor Sanktionen geschützt werden und auch Unternehmen sollen von dieser neuen Gesetzgebung profitieren, da der Bereich der Compliance mehr in den Vordergrund gestellt wird. Als Grundlage für das Hinweisgeberschutzgesetz kann die im Jahr 2019 verabschiedete EU-Whistleblower-Richtlinie (WBRL) genannt werden, welche ab diesem Zeitpunkt Gültigkeit besitzt. Diese Vorlage wurde vom deutschen Gesetzgeber genutzt, um ein eigenes Gesetz zu entwickeln, welches für Vereine, Behörden und Unternehmen einen Game-Changer bedeuten könnte. Aus diesem Grund sollten sich betroffene Organisationen genau über die neue Gesetzgebung informieren und das Hinweisschutzgesetz auch als Chance wahrnehmen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz wird zeitnah verabschiedet werden und somit müssen sich Unternehmen ab 50 aktiven Mitarbeitenden auf die neue Gesetzgebung vorbereiten. Betrachtet man die EU-Whistleblower Richtlinie, so wird das Hinweisgebergesetz Unternehmen dazu verpflichten, ein Hinweisgebersystem zu implementieren. In diesem Blogbeitrag erfahrt ihr mehr.

Whistleblower Richtlinie – nach welcher Vorlage wurde das Hinweisschutzgebergesetz entwickelt?

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wird inhaltlich der Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union ähneln, da diese als Vorlage genutzt wird. Die EU-Whistleblower-Richtlinie besteht aus vier Kernpunkten, welche die Grundlage der Gesetzgebung darstellen und auch im nationalen Gesetz die Basis darstellen werden.

  1. Interne Meldekanäle sind einzurichten
  2. Externe Meldekanäle sind einzurichten
  3. Verpflichtende Aufklärung der vorliegenden Sachverhalte
  4. Schutz des Whistleblowers und somit Repressalienverbot

Diese vier Säulen gelten als die Mindestanforderungen, welches das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen muss, um effektiv wirken zu können. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, dass diese Basis in geltendes Recht umgewandelt wird. Es ist anzunehmen, dass das Hinweisschutzgebergesetz über diesen Mindeststandard hinausgeht, da sich die Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union nur auf Hinweise und Verstöße gegen geltendes EU-Recht bezieht. Als Beispiele seien hierbei der Umweltschutz, Geldwäsche, Terrorfinanzierung und der Datenschutz genannt. Ein nationales Hinweisgeberschutzgesetz sollte auch Hinweise beinhalten, welche sich auf Verstöße gegen geltendes nationales Recht beziehen. Da sich die regierenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt haben, ist davon auszugehen, dass Meldungen von Verstößen gegen nationales Recht und Vorschriften in das Gesetz inkludiert werden. Gleichzeitig werden Meldungen eines Fehlverhaltens aufgenommen werden, wenn eine Klärung im Sinne des öffentlichen Interesses aufzuzeigen ist.

Das nationale Hinweisgeberschutzgesetz

Betrachtet man die Richtlinie (EU) 2019/1937, so wird festgestellt werden, dass diese Richtlinie des Europäischen Parlaments verlangt, dass eine Umsetzung dieser Richtlinie nur durch eine nationale Gesetzgebung durchgeführt werden kann. Aus diesem Grund wurden erste Versuche der Großen Koalition gestartet, ein Hinweisgeberschutzgesetz zu definieren – der erste Entwurf wurde in Folge von dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erarbeitet. Der Entwurf des SPD geführten Ministeriums erntete Kritik, da eklatante Lücken entdeckt wurden und einige Kernpunkte sachlich unkorrekt aufgeführt waren. Besonders kritisiert wurde, dass der Schutz von Hinweisgebern in dem Entwurf ausgeklammert wurde und somit der Entwurf die eigentliche Intension verfehlte. Ein Hinweisgeberschutzgesetz ohne die Punkte Vertraulichkeit, Datenschutz, die Durchführung von internen Recherchen und der Schutz der Personen, welche in Verbindung mit den Hinweisen stehen, wurde als unvollständig angesehen. Weiterhin war die Große Koalition eher skeptisch, da ein Hinweisgeber bei allen Meldungen Schutz genießen sollte, auch wenn diese als straf- oder bußgeldbewehrt einzustufen waren.

Von der EU-Richtlinie bis hin zum Hinweisgeberschutzgesetz – ein langer Weg

Um die Entstehung des Hinweisgeberschutzgesetzes zu verstehen, muss ein Blick auf das Datum des Inkrafttretens der EU-Richtlinie geworfen werden. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, die Entstehung des nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes chronologisch aufzustellen und einige interessante Details zu studieren.

  1. Dezember 2019 - Der Weg für ein nationales Hinweisgeberschutzgesetz wird geöffnet und somit tritt die EU-Richtlinie 2019/1937 in Kraft. Wichtig ist hierbei, dass allen Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit bewilligt wird, um die obige Richtlinie in ein nationales Recht umzugestalten und ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.
  2. November 2020 – Nach fast einem Jahr präsentiert das Bundesministerium der Justiz und des Verbraucherschutzes einen ersten Entwurf, der eine Umsetzung der Richtlinie aufzeigen soll und einen ersten Schritt hinsichtlich der Umsetzung eines Hinweisschutzgesetzes bedeuten wird.
  3. April 2021 – Die Große Koalition stoppt die Entwicklung des Hinweisgeberschutzgesetzes, da sich die bestehenden Partner nicht einigen können, welche Reichweite der Schutz des Hinweisgebenden erhalten soll. Gleichzeitig ist man sich uneins und kann sich nicht in den Punkten Aufgaben und Verantwortung einigen.
  4. Dezember 2021 – Die Koalition, welche aus den Parteien SPD, FDP und den Grünen besteht, einigt sich auf einen Koalitionsvertrag, der das Vorhaben beinhaltet, die Umsetzung der EU-Richtlinie rechtssicher und praktikabel durchzuführen.
  5. Dezember 2021 – In der Bundesrepublik Deutschland wurde noch kein Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet, obwohl die Fristsetzung überschritten wurde. Somit wurde die Vorgabe aus der EU-Richtlinie 2019/1937 nicht eingehalten.
  6. Dezember 2021 – Aus dem Bundesministerium für Justiz gibt es eine Aussage von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezüglich des geplanten Hinweisgeberschutzgesetzes. Buschmann erklärt in einem Interview, welches er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gibt, dass er die EU-Richtlinien nicht für sofort anwendbar hält und aus diesem Grund das Hinweisschutzgebergesetz mit Priorität umgesetzt werden soll. Gleichzeitig betont Buschmann, dass das nationale Gesetz, im Vergleich zu den europäischen Vorgaben, weitreichenderen Inhalt vorweisen soll. Der Hinweisgeber soll als wichtiges Bestandteil angesehen werden und somit soll der Whistleblower durch das deutsche Recht abgesichert werden.
  7. Dezember 2022 - Auch im Bundestag wird der Druck größer und somit erklären zwei Abgeordnete, welche der vereinfachten Debatte „Recht“ beiwohnen, dass die bestehende EU-Richtlinie zügig in nationales Recht umgesetzt werden soll.
  8. Februar 2022 –Die EU-Kommission baut weiteren Druck auf und somit wird die fällige Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes offiziell angemahnt. Die Folge ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, welches nur noch wenige Monate zugebilligt bekommt, um die EU-Richtlinie in ein Gesetz umzuwandeln – nur eine zeitnahe Umsetzung kann noch vor ungewollten Sanktionen schützen.
  9. April 2022 – Das Bundesjustizministerium veröffentlicht einen weiteren Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz, welcher den Titel „Referentenentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ trägt. Auch dieser Entwurf kann nicht überzeugen, aber Länder und Verbände erhalten die Gelegenheit, ihre Meinung zu dem Entwurf zu äußern.
  10. Juni 2022 – Das Interesse an einer Stellungnahme ist groß und somit werden bezüglich des Entwurfes 50 Stellungnahmen von Verbänden und Vereinen registriert.
  11. Dezember 2022 – Es wird festgestellt, dass ein Hinweisgeber bezüglich der Verantwortung anerkannt wird und somit keine Benachteiligungen entstehen dürfen. Es wird ein besonderer Schutz der Hinweisgebenden vereinbart. Das Hinweisgebergesetz wird am 16. Dezember vom Bundestag beschlossen und somit soll der Schutz für Hinweisgebende ausreichend abgesichert werden. 
  12. Februar 2020 - Am 10. Februar 2023 gab der Bundesrat zunächst nicht seine Zustimmung für das neue Gesetz. Nun bleibt die nächste Sitzung abzuwarten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz im Koalitionsvertrag

Betrachtet man den Inhalt des Koalitionsvertrages, so kann davon ausgegangen werden, dass das Hinweisgeberschutzgesetz einen sehr eindeutigen und rechtssicheren Inhalt vorweisen wird. Wird der vorliegende Koalitionsvertrag gesichtet, so ist besonders der Bereich „Unternehmerrecht“ zu beachten und für Unternehmen und Hinweisgeber sollte diese Aussage im Fokus stehen:

„Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.“

Für Hinweisgebende, welche gleichzeitig Arbeitnehmer sind, ist entscheidend, dass der Arbeitsschutz von dem Arbeitsministerium überwacht werden soll. Geht es um die Belange von Unternehmen, so wird das Wirtschaftsministerium Einfluss nehmen wollen, um eine Interessenvertretung der Unternehmen darzustellen.

Unternehmen haben sich in den letzten Jahren mit immer neuen Gesetzgebungen arrangieren müssen und besonders die Einführung der Datenschutzgrundverordnung hat so manchem Unternehmen seine Grenzen aufgezeigt. Aus diesem Grund ist es hinsichtlich des Hinweisgeberschutzes wichtig, eine praktikable Lösung zu finden, welche für Unternehmen umsetzbar ist und nicht unlösbare Probleme schafft.

Hinweisgeberschutzgesetz – Meldungen

Betrachtet man den Kern des Hinweisgeberschutzgesetzes, so steht natürlich der Schutz des Hinweisgebenden im Vordergrund. Der Schutz des Whistleblowers muss in diesem Gesetz so definiert werden, dass Mobbing, Diskriminierung und natürlich Kündigungen ausgeschlossen werden. Um dies zu gewährleisten, muss in Unternehmen und Institutionen ein Meldekanal eingerichtet werden, wie zum Beispiel mithilfe von heyDatas mattersOut. Diese Kanäle sind für Organisationen und Unternehmen sehr wichtig, da diese Kanäle von den Unternehmen in Eigenregie geöffnet werden müssen, um den auflaufenden Hinweisen nachgehen zu können. Unternehmen müssen darauf achten, dass die Meldekanäle für jeden Arbeitnehmer leicht zugänglich sind und auf die Meldekanäle aktiv hingewiesen wird. Für Unternehmen stellen diese Meldekanäle einen klaren Vorteil dar, da hinweisgebende Whistleblower einen Hinweis nicht sofort an eine Behörde kommunizieren, sondern das Unternehmen durch den bereitgestellten Kanal direkt informiert wird. Ein Arbeitnehmer darf den Meldekanal nicht missverstehen, den es geht bei diesem Kanal nicht darum, eine fehlerhafte Compliance vor den Behörden zu verbergen, sondern um interne Aufklärung. Diese Aufklärung ermöglicht es den Unternehmen, schnell zu reagieren und Sachverhalte zu bewerten. Ein Meldekanal sollte von Unternehmen und Arbeitnehmern als eine Art Warnsystem angesehen werden, welches die Chance gibt, die Compliance nachhaltig zu erhöhen. Besonders Unternehmen werden von einem Meldesystem profitieren, da Missstände nicht sofort an die Öffentlichkeit gelangen und somit ein Imageverlust und finanzielle Einbußen umgangen werden. Gleichzeitig stärkt ein Meldesystem auch das Vertrauen der Mitarbeiter in das Unternehmen und zeigt auf, dass eine mangelhafte Compliance in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern verbessert werden kann.

Was muss ein Meldekanal leisten?

Betrachtet man einen Meldekanal, so sollte dieser einige Mindestanforderungen erfüllen, um dem Hinweisgeberschutzgesetz ausreichend zu genügen:

  • Der Meldekanal darf nur intern genutzt werden und somit ist für Unbefugte der Zugang zu verweigern.
  • Der Hinweisgebende muss durch das Meldesystem geschützt werden – die Identität des Whistleblowers bleibt im Verborgenen und auch involvierte Personen werden geschützt.
  • Das Unternehmen muss sich dazu verpflichten, dem Hinweisgebenden eine Rückmeldung zu geben. Diese Rückmeldung sollte innerhalb von sieben Tagen abgegeben werden. Nach einer Rückmeldung muss das Unternehmen binnen drei Monaten den Hinweisgeber informieren, wie mit dem Hinweis umgegangen wurde und welche Konsequenzen sich durch den Hinweis ergeben haben.
  • heyData ist auf die neue Gesetzgebung vorbereitet und bietet Unternehmen mit dem Produkt mattersOut eine Compliance Revolution an, welche die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes beachtet und somit einen sicheren und einfachen Kommunikationskanal anbietet, der Unternehmen und Arbeitnehmer unterstützt, Missstände aufzudecken und zu beseitigen.

Die Betreuung der Meldekanäle

Grundsätzlich sollte ein Meldekanal von einem internen Mitarbeiter oder von einer externen Stelle professionell betreut werden. Wichtig ist hierbei, dass die Bearbeitung immer unparteiisch und somit unabhängig erfolgt. Der Verwalter des Meldekanals darf nicht von der Geschäftsführung oder von anderen Stellen beeinflusst oder manipuliert werden. Zu hoffen ist hierbei, dass im Hinweisgeberschutzgesetz in Beispielfällen darauf hingewiesen wird, wie man die Unabhängigkeit eines Verantwortlichen gewährleisten kann und die Arbeit ungestört geleistet werden kann.

Es ist zu beachten, dass ein interner Mitarbeiter, der die Betreuung der Meldekanäle übernimmt, niemals unabhängig ist, da er als Beschäftigter des Unternehmens agiert. Betrachtet man den ersten Gesetzesentwurf der Großen Koalition, so wurde diese Abhängigkeit nicht genug betrachtet und es sollte nur kein Interessenkonflikt entstehen, welcher Aufgaben und Pflichten negativ beeinflusst. In diesem Fall könnte ein unabhängiger Ombudsmann Abhilfe schaffen, der unabhängig von der Unternehmung agiert und die Hinweise extern bewertet und bearbeitet. Diese Rolle könnten beauftragte Rechtsanwälte oder qualifizierte Unternehmensberater einnehmen. Gleichzeitig ist es wünschenswert, dass das Hinweisgeberschutzgesetz auch den vorhandenen Schulungsbedarf definiert und einfordert. Besonders der Verantwortliche der Meldekanäle ist zu sensibilisieren und mit Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern.

Externe Meldekanäle

Die internen Meldekanäle müssen von Unternehmen und Organisationen selbstständig eingerichtet werden, aber betrachtet man die vorhandene EU-Richtlinie, so hat das Hinweisgeberschutzgesetz auch die Aufgabe, externe Meldekanäle vorzugeben. Diese eingerichteten Meldevorgaben können durch eine definierte Behörde abgedeckt werden. Hält man sich an die EU-Richtlinie, so muss das Hinweisgeberschutzgesetz folgende Punkte abdecken und gewährleisten:

  • Der Bereich Whistleblowing muss von einer Behörde übernommen werden, welche die Kompetenz erhält, eingehende Meldungen entgegenzunehmen und entsprechende Rückmeldungen zu geben. Gleichzeitig muss die Behörde auch Folgemaßnahmen einleiten können. Bei dieser Behörde wird es sich um eine befugte Aufsichtsbehörde handeln.

Laut der EU-Richtlinie muss die verantwortliche Behörde mit den benötigten Ressourcen versehen werden, um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten.

Werden die externen Meldekanäle betrachtet, so schreibt die EU-Richtlinie folgende Voraussetzungen vor:

  • Im Komplex der Behörde muss eine unabhängige Abteilung geschaffen werden, welche zwischen den allgemeinen Informationswegen der Behörde und den Meldekanälen trennt.
  • Es muss gewährleistet sein, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dies betrifft eine vertrauliche Bearbeitung aller erhaltenen Informationen und gleichermaßen auch die Speicherung der Meldungen und die Verantwortlichkeit in Bezug auf die öffentliche Informationsfunktion der Behörde.
  • Grundsätzlich müssen spezielle Whistleblowing-Verantwortliche benannt werden, welche ein Schulungsprogramm durchlaufen haben. Diese Verantwortlichen haben im Nachgang die Aufgabe, die eingehenden Informationen entgegenzunehmen und zeitnah zu bewerten. Gleichzeitig haben die Verantwortlichen eine Informationspflicht und müssen den Hinweisgeber Rückmeldungen geben und den Verfahrensstand offenlegen. Geplant ist eine externe Meldestelle, welche im Amt für Justiz geschaffen werden soll. Diese Meldestelle wird als zentrale Anlaufstelle benannt werden und ist somit für den Bereich des Whistleblowings zuständig.

Wie können Unternehmen Meldekanäle attraktiv gestalten?

Besonders Arbeitnehmer müssen bemerken, dass ein Meldekanal dem Unternehmen gewisse Vorteile anbietet, aber auch die eigene Arbeitssituation verbessert wird. Um dies sicherzustellen, sollten Unternehmen interne Beratungsangebote anbieten, um den Meldekanälen ein positives Image zu verleihen. Im besten Fall wird in das Hinweisgeberschutzgesetz eine Verpflichtung aufgenommen, welche Unternehmen an ein Beratungsangebot bindet. Dieses Beratungsangebot muss dem Mitarbeiter verdeutlichen, wie mit einem Hinweis umgegangen wird und wie der weitere Prozess verläuft. Besonders wichtig ist hierbei, dass der Mitarbeiter erfährt, wie der eigene Schutz vor Repressalien definiert wird und welche Folgen ein Hinweis beinhalten kann. Gleichzeitig ist den Mitarbeitern zu vermitteln, wie der zeitliche Ablauf des Prozesses definiert wird und wie sich ein Hinweisgeber verhalten soll, wenn eine anonyme Abgabe der Information erfolgen soll.

Fazit zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz fordert Unternehmen und Behörden, aber bietet Unternehmen auch große Chancen an, um interne Verbesserungen zu unternehmen. Besonders die definierten Prozesse sind für den Whistleblower und auch für das Unternehmen positiv zu bewerten. In der Vergangenheit wurden Meldungen oft an die Öffentlichkeit weitergegeben, was bei Unternehmen zu einem Imageverlust geführt hat, welcher oft auch mit finanziellen Einbußen verbunden war. Durch einen internen Meldekanal kann dies effektiv verhindert werden. Missstände können intern gemeldet werden und somit erhält ein Unternehmen die Chance, Verbesserungen durchzuführen, bevor der Fall an die Öffentlichkeit gelangt. Der Arbeitnehmer profitiert von dem Hinweisgeberschutzgesetz, da er aktiv in Prozesse eingebunden wird und eine Chance erhält, Missstände zu melden, ohne ungewünschte Begleiterscheinungen befürchten zu müssen. Dieses Zusammenwirken kann innerhalb eines Unternehmens Verbesserungen bewirken und gleichzeitig auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter positiv beeinflussen. Unternehmen mussten in den letzten Jahren viele Arbeitsabläufe hinsichtlich einer neuen Gesetzeslage neu definieren und besonders die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung wurde von vielen Unternehmen als eine große Herausforderung angesehen. Da Mitarbeiter an der Basis arbeiten und Missstände bezüglich dieser neuen Gesetze schnell entdecken können, kann ein Meldekanal ein Unternehmen unterstützen, um die neuen Anforderungen besser umzusetzen und eventuelle Lücken aufzudecken. Aus diesem Grund ist das Hinweisgeberschutzgesetz nicht als zusätzliche Belastung anzusehen, sondern als echte Chance für Arbeitnehmer, Unternehmen und Organisationen.


Über den Autor

Weitere Artikel

Verschwiegenheitserklärung

Die Verschwiegenheitserklärung und DSGVO

Was ist eine Verschwiegenheitserklärung nach DSGVO und worauf muss ich hierbei achten? Mehr dazu im Artikel

Mehr erfahren
ttdsg-und-3g

TTDSG und 3G am Arbeitsplatz - Was muss ich als Arbeitgeber beachten?

Cookies am Arbeitsplatz, aber nichts zu naschen. Worauf muss man als Arbeitgeber achten, wenn es um TTDSG und 3G Schutz geht?

Mehr erfahren
What are security controls in companies?

Was sind Sicherheitskontrollen in Unternehmen?

Sicherheitskontrollen sind wichtig, um unsere Organisation vor möglichen Gefahren zu schützen. Es gibt zwei Haupttypen: Vorbeugende, die darauf abzielen, Vorfälle zu verhindern, bevor sie passieren, und Aufdeckende, die Vorfälle nach ihrem Eintreten aufspüren. Vorbeugende Kontrollen umfassen administrative, technische und physische Maßnahmen wie Richtlinien, Firewalls und Überwachung. Aufdeckende Kontrollen nutzen Prüfpfade, Eindringungserkennungssysteme und Virenscanner. Beide Arten sind entscheidend für den Schutz von Vermögenswerten und Mitarbeitern.

Mehr erfahren

Lerne jetzt unverbindlich unser Team kennen!

Kontakt aufnehmen