Neue Regelungen für Datenschutz und Unternehmen in 2023


2023 steht im Zeichen wichtiger Gesetzesänderungen, die Unternehmer, Arbeitgeber und E-Business-Besitzer betreffen. Um euch auf dem Laufenden zu halten, haben wir hier ein paar der bedeutendsten Änderungen zusammengefasst.
Neue Pflichten für Webseitenbetreiber
Ab dem 07. Juni 2023 gelten neue Pflichten für Webseitenbetreiber und Shops, die urheberrechtlich geschützte Werke nutzen. Das bedeutet, dass sie dem Urheber einmal im Jahr Auskunft über den Umfang der Nutzung des Werks geben müssen. Diese Regelung gilt für alle, die entgeltliche Nutzungsrechte an Werken haben, die sie von Urhebern beziehen, wie zum Beispiel Grafiken, Texte, Videos und Musik.
Diese Auskunftspflicht ist in § 32d des Urhebergesetzes (UrhG) verankert. Allerdings gibt es Ausnahmen für Urheber, die lediglich einen nachrangigen Beitrag zu einem Werk geleistet haben oder wenn die Auskunftspflicht unverhältnismäßig ist, beispielsweise weil der Aufwand für die Auskunft das erzielte Einkommen übersteigt. Diese Ausnahmen müssen aber erst noch juristisch ausgelegt werden.
Webseitenbetreiber und Online-Shop-Inhaber sollten sich daher frühzeitig einen Überblick über ihre Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken verschaffen. Überprüft, ob ihr von der Auskunftspflicht befreit seid, und schafft ein System zur Dokumentation eurer Nutzung und Einnahmen. Verstöße gegen die Auskunftspflicht können zu Unterlassungsansprüchen und gerichtlichen Verfahren führen.
Einfachere Übertragung von Daten
Es gibt gute Neuigkeiten: Die Regelungen für die Übermittlung von Daten in die USA werden 2023 überarbeitet, was die Nutzung von Marketing- und Analyse-Tools aus den USA erleichtert. Nach der Unwirksamkeit des EU-U.S.-Privacy Shields mussten Unternehmen bei der Übertragung personenbezogener Daten strenge Vorkehrungen treffen, um den Datenschutz nach europäischen Standards zu gewährleisten. Das soll sich nun ändern. Die EU hat mit den USA ein neues Abkommen, das "EU-US Data Privacy Framework", geschlossen, das die Übertragung personenbezogener Daten künftig einfacher und transparenter gestaltet. Es ist noch unklar, wann genau dieser neue Datenschutzrahmen in Kraft tritt, aber man rechnet im ersten oder zweiten Quartal 2023 mit dem "Privacy Shield 2.0".
Arbeitgeber: Arbeitszeitregelungen und Arbeitsunfähigkeit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 entschieden, dass die Erfassung der Arbeitszeit für deutsche Unternehmen Pflicht ist. Um Auskunft über die Anforderungen und Voraussetzungen für die Zeiterfassung am Arbeitsplatz zu bekommen, soll im ersten Quartal 2023 ein Gesetzesvorschlag erstellt werden. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, bleibt jedoch ungewiss. Aber: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt ab sofort.
Zusätzlich können Krankmeldungen bei Arbeitsunfähigkeit im neuen Jahr nun direkt vom behandelnden Arzt in digitaler Form an die Krankenkasse gesendet und von dort an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAu) ist jedoch nur für gesetzlich Krankenversicherte gültig. Privatversicherte Arbeitnehmer müssen weiterhin eine Papierbescheinigung als Nachweis vorlegen.
Neues Lieferkettengesetz und Elektrogesetz
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat zum 01. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet inländische Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, die Menschenrechte in globalen Lieferketten zu schützen. Außerdem gibt es neue Regelungen für Verpackungen und Elektrogeräte.