Datenschutz im Verein

Expertenlösungen durch heyData

Datenschutz im Verein

Datenschutz ist nicht nur für große Unternehmen ein Muss. Auch Vereine müssen sensible Daten schützen. heyData ist dein kompetenter Partner, der speziell auf die Bedürfnisse von Vereinen zugeschnittene Lösungen bietet.

  • check Umfassendes und digitales Datenschutz-Audit
  • check Erstellung der vollständigen Datenschutz-Dokumentation
  • check Externer Datenschutzbeauftragter für Vereine

Die Bedeutung der DSGVO für Vereine

In der digitalen Welt von heute ist Datenschutz unverzichtbar – und das gilt auch für Vereine. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sind auch Vereine verpflichtet, sich an die Regeln zu halten. Andernfalls drohen hohe Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro.
Die DSGVO betrifft jeden Verein, ob groß oder klein. Hier sind einige wichtige Punkte, die Du beachten solltest:

  • Einwilligung zur Datenverarbeitung muss schriftlich erfolgen
  • Nur die notwendigsten personenbezogenen Daten sollten erhoben werden
  • Alle Prozesse, die mit personbezogenen Daten zu tun haben, müssen überprüft werden

Was für Arten personenbezogener Daten könnten in einem Verein vorkommen?

Ein Verein kann verschiedene Arten personenbezogener Daten verarbeiten, je nach seiner Tätigkeit und den Interaktionen mit Mitgliedern, Mitarbeitern und anderen Personen. Hier sind einige Beispiele:

  • Mitgliederdaten: Dies umfasst häufig Informationen wie Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Geschlecht, Fotos und möglicherweise Bankverbindungsinformationen für Mitgliedsbeiträge.
  • Mitarbeiterdaten: Wenn der Verein Mitarbeiter hat, kann er persönliche Daten wie Sozialversicherungsnummern, Gehaltsinformationen, Kontaktdaten, Leistungsbeurteilungen und andere arbeitsbezogene Informationen besitzen.
  • Daten von Freiwilligen: Ähnlich wie bei Mitarbeitern können hier Informationen wie Namen, Kontaktdaten und Details zu ihrer Tätigkeit und ihrem Engagement im Verein gesammelt werden.
  • Daten von Spendern: Bei Vereinen, die Spenden sammeln, können Informationen wie Namen, Adressen, Spendenbeträge und Zahlungsdetails gespeichert sein.
  • Besucherdaten: Wenn der Verein Veranstaltungen durchführt oder Räumlichkeiten hat, die von Besuchern genutzt werden, können Daten wie Besucherlisten, Kontaktinformationen und Fotos/Videos von Veranstaltungen erfasst werden.
  • Kommunikationsdaten: Dies kann E-Mail-Korrespondenz, Nachrichten in sozialen Medien, Kontaktformular-Einträge auf der Website und andere Formen der Kommunikation mit dem Verein umfassen.
     

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter im Verein erforderlich?

Nach der DSGVO ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend, wenn in einem Verein mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dies umfasst Tätigkeiten wie Erfassen, Speichern, Bearbeiten oder Übermitteln solcher Daten.

Interne vs. Externe Datenschutzbeauftragte im Verein

Ein Verein hat die Wahl, entweder einen internen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten zu benennen oder einen externen Dienstleister für diese Rolle zu engagieren, wie z.B. heyData. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile. Während ein interner Beauftragter bereits mit den internen Prozessen und Strukturen des Vereins vertraut ist, bietet ein externer Datenschutzbeauftragter eine objektivere Sichtweise und spezialisiertes Know-How.

Qualifikationen und Weiterbildung

Unabhängig davon, ob der Datenschutzbeauftragte intern oder extern ist, muss er über Fachkenntnisse im Bereich Datenschutzrecht und -praktiken verfügen. Dies beinhaltet ein Verständnis der DSGVO sowie anderer relevanter Datenschutzbestimmungen. Zudem ist es essenziell, dass der Datenschutzbeauftragte sich kontinuierlich weiterbildet, um stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Technologie zu sein.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte hat mehrere Aufgaben, unter anderem:

  • Berät den Verein in Sachen Datenschutz
  • Schulung der Mitarbeiter in Datenschutzfragen
  • Ist Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden
  • Überprüft die Einhaltung der DSGVO im Verein

Die Rechte der Vereinsmitglieder beim Datenschutz

Es ist wichtig, die Rechte der Mitglieder im Kontext der DSGVO zu kennen und zu respektieren, nämlich:

  • Das Recht auf Auskunft zu den eigenen Daten
  • Das Recht auf Berichtigung und Löschung
  • Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Das Recht Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzulegen.

Die DSGVO gilt für Vereine mit Mitgliedern, Freiwilligen, und/oder Spendern  in der Europäischen Union. Es ist wichtig zu verstehen, dass die DSGVO darauf abzielt, den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, unabhängig davon, ob diese von Unternehmen, Organisationen oder Verbänden verarbeitet werden.
 

Was geschieht im Falle einer Datenpanne?

Haftung und Schadenersatz

Bei Verstößen gegen die DSGVO kann ein Verein mit hohen Bußgeldern belangt werden. Die Höhe der Strafe kann bis zu 20 Millionen Euro betragen. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche entstehen, für die in einigen Fällen auch der Datenschutzbeauftragte haftbar gemacht werden kann.
Wenn eine Organisation gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt und eine Person infolge dieses Vorfalls einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, greifen die Entschädingungsregelungen der DSGVO. Die Haftung für einen solchen Schaden liegt zunächst bei dem Verein oder einem Auftragsverarbeiter. Letzterer haftet jedoch nur, wenn er sich nicht an die regulären Weisungen des Verbandes gehalten hat oder im Rahmen seiner Tätigkeit seinen Verpflichtungen aus der DSGVO nicht nachgekommen ist.

Die Checkliste: einige Punkte, die man bei der Verarbeitung personenbezogener Daten immer beachten sollte

  • Absicherung einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener
  • Dokumentiere die Einhaltung der DSGVO
  • Setze den Grundsatz der Datenminimierung um
  • Gewährleiste die Umsetzung der Betroffenenrechte
  • Informiere betroffene Personen über die Verarbeitung Ihrer Daten
  • Stelle sicher, dass die Website DSGVO-konform gestaltet ist
  • Schulung der Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen
     

Hast du Fragen zum Thema Datenschutz im Verein?

Beschwerden und Betroffenenanfragen: Was Vereine wissen sollten

Ein wichtiger Aspekt, der im Kontext der DSGVO nicht vernachlässigt werden sollte, sind die Beschwerden und Betroffenenanfragen. Seit der Einführung der DSGVO ist die Anzahl der Beschwerden gestiegen. Jede Person ist berechtigt, eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten einzureichen. Sobald eine solche Beschwerde eingeht, wird der Landesdatenschutzbeauftragte aktiv und nimmt eine Prüfung des Sachverhalts vor.

Betroffenenanfragen: Was ist zu tun?

Ein häufiger Grund für Beschwerden sind die nicht ordnungsgemäße Bearbeitung von Betroffenenanfragen. Vereine sind verpflichtet, Betroffenenanfragen unverzüglich, jedenfalls innerhalb eines Monats zubeantworten. Zu diesen Betroffenenanfragen gehören:

  • Auskunftsanfrage mit Informationen über die gespeicherte Daten der betroffenen Person
  • Löschanfrage
  • Ausübung des Widerspruchs- oder Widerrufsrechts
  • Berichtigungs- und Einschränkungsanfragen

Um den Prozess der Beantwortung von Betroffenenanfragen reibungslos zu gestalten, müssen klare innerhalb des Vereins etabliert werden. Es sollten klare Regelungen getroffen werden, um die zügige Beantwortung von Betroffenenanfragen sicherzustellen. Dies minimiert das Risiko von Beschwerden beim Landesdatenschutzbeauftragten und hält den Verein aus dem Fokus der Aufsichtsbehörden.
 

Wie man sich auf die Zukunft vorbereitet

Es ist zu erwarten, dass die Kontrollen der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Zukunft zunehmen werden. Es ist daher ratsam, proaktiv zu handeln und zu prüfen, ob die Prozesse lückenlos sind und ob die Mitarbeiter ausreichend geschult sind. Externe Dienstleister wie heyData können hier wertvolle Unterstützung bieten.
heyData bietet spezielle Pakete für Vereine an, die eine umfassende datenschutzrechtliche Betreuung bieten. Von der Erstellung der Datenschutzdokumentation über jährliche Audits bis hin zu Mitarbeiterschulungen decken wir alle Aspekte ab, um Ihren Verein GDPR-konform zu machen.

Fazit

Datenschutz ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht; es ist der Schlüssel zum Vertrauen deiner Mitglieder. Ein gut durchdachtes Datenschutzkonzept minimiert Risiken und stärkt das Vertrauen aller Beteiligten. Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Umsetzung der DSGVO, zögere nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. heyData ist dein Experte für Datenschutz und steht dir in allen Fragen zur Seite.

Höre es von unseren Kunden

"heyData hat uns mit ihrer digitalen Software-Lösung und Fachkompetenz überzeugt. Wie auch wir ist heyData digitaler Vorreiter in einer eher traditionellen und wenig digitalen Industrie. heyData ist ein starker Partner für die BRZ-Gruppe."

Markus Schobert

Leiter Kundenservice bei BRZ Gruppe

"heyData ist eine große Hilfe für uns und macht das Thema Datenschutz wirklich einfach. Mit dem digitalen Audit, den Online-Trainings und dem Kundensupport sind wir sehr zufrieden."

Leonard von Kleist

CTO und Co-Founder bei Hive Technologies GmbH

"Ich schätze diese Funktion für ihre Fähigkeit, die Bewertung von Lieferantenrisiken zu vereinfachen. Es ist ein unverzichtbares Werkzeug für jeden, der sich mit Datenkonformität in der Europäischen Union und der Schweiz befasst."

Jan Stephan

Head of Legal Affairs bei Learnship

“Als Kunde haben wir nur gute Erfahrungen mit dem Support und der Kommunikation von heyData gemacht. Fragen wurden ausführlich beantwortet, die Antworten kamen immer prompt und auch der persönliche 1-1-Support ist kein Problem.“

Roman Georgi

Director Of Customer Support bei AMBOSS

"Was heyData auszeichnet, ist die Reaktionsfähigkeit und die schnelle Umsetzung."

Sandra Scherzer

Rechtsabteilung bei Bioland

“Wir werden von heyData immer kompetent und zeitnah beraten und konnten bisher zu jeder Fragestellung in Bezug auf die DSGVO bzw. Datenschutz allgemein eine zufriedenstellende Lösung finden.”

Nikolai

CTO bei Instaffo GmbH

Frequently asked questions

  • Landesdatenschutzbeauftragter: Diese Person ist eine vom Landtag ernannte Behörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzgesetze in einem bestimmten Bundesland in Deutschlandzuständig ist. Sie bieten Beratung, führen Kontrollen durch und sind die ersten Ansprechpartner bei Beschwerden von Bürgern. Sie sind nicht direkt mit einem bestimmten Verein oder Unternehmen verbunden.
  • Datenschutzbeauftragter im Verein: Dies ist eine Person, die von einem Verein ernannt wird, um sicherzustellen, dass die Organisation die Datenschutzgesetze einhält. Diese Person ist für die Schulung der Mitarbeiter, die Überwachung der Datenverarbeitung und die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde verantwortlich.

Die Antwort darauf ist kompliziert, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Artikel 5, Absatz 1 der DSGVO spricht von einer "angemessenen" Dauer, die sich nach dem Zweck der Datenverarbeitung richtet. Unabhängig davon müssen gesetzliche Aufbewahrungsfristen beachtet werden.

Ja, du darfst, aber nicht uneingeschränkt. Nach dem Wettbewerbsgesetz ist oft eine Einwilligung notwendig.Diese sollte eingeholt werden und die Datenschutzerklärung des Vereins sollte hierüber transparent informieren.

Vereine sind verpflichtet, alle Personen, deren Daten sie verarbeiten, umfassend zu informieren. Dazu gehört, welche Daten erfasst werden, warum sie erfasst werden und wie lange sie gespeichert werden.

In konkreten Fällen, wenn keine andere Rekordzugrundlage einschlägig ist, muss der Verein, wenn er personenbezogene Daten für bestimmte Zwecke nutzen möchte, die ausdrückliche, informierte und eindeutige Einwilligung der betroffenen Personen einholen.

In Fällen, in denen die Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen könnte, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich. Diese bewertet die Risiken und legt Maßnahmen zur Minderung fest.